Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
isb Ambulante Dienste gGmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bornberg 94, 42109 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 10294
EUID
DER1608.HRB10294
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
507 IN 176/25
Phase
Insolvenzplanverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann
Rolle
Sachwalter
Adresse
Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
Telefon
0211 6585290
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2026 , 09:41 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.02.2026
Berichtstermin
11.03.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
11.03.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungsstichtag
13.07.2026
Insolvenzplantermin
14.07.2026 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
1. Die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, der Altenhilfe, der Volks- und Berufsbildung und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) ambulante Pflege, Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen, Kranken und sonstigen pflegebedürftigen Personen, namentlich im Bereich der Intensivpflege; b) Erbringung von Leistungen im Bereich Ambulant Betreuten Wohnens; c) Planung, Initiierung und Betreuung von Wohngemeinschaften schwerstbehinderter Menschen; d) Hilfeleistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen; e) Hilfeleistungen für Menschen, die auf maschinelle Unterstützung oder lebenserhaltende Geräte (z. B. bei Beatmung) angewiesen sind; f) Erbringung von Leistungen der Familienpflege und familienunterstützender Dienste; g) Erbringung von Beratungsleistungen in Fragen der häuslichen Pflege und angrenzender Bereiche für Betroffene und deren Angehörige sowie die Qualifizierung, Schulung und Weiterbildung von Angehörigen und sonstigen pflegenden und zu pflegenden Personen; h) Organisation und Durchführung von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen in den Bereichen Pflege, Betreuung und Begleitung, z.B. zum Thema "außerklinische Beatmung".
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der isb Ambulante Dienste gGmbH ist am 01.01.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Masse verwaltet. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.02.2026 anzumelden. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wurde eingesetzt. Am 11.03.2026 findet ein gemeinsamer Berichtstermin und Prüfungstermin statt. Nachträglich angemeldete Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 13.07.2026 ist. Zudem wurde ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans sowie zur Abstimmung über diesen am 14.07.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 176/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 10294 eingetragenen isb Ambulante Dienste gGmbH, Bornberg 94, 42109 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine Langenbach, Bornberg 94, 42109 Wuppertal
wird wegen…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 176/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 10294 eingetragenen isb Ambulante Dienste gGmbH, Bornberg 94, 42109 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine Langenbach, Bornberg 94, 42109 Wuppertal
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2026, um 09:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 11.09.2025 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf , Tel. Nr.0211 6585290 , Fax Nr. 0211 65852929.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Bundesagentur für Arbeit, Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf
Andrea Rosier, Remscheider Str. 17, 40215 Düsseldorf
Legal Data Technology GmbH, Bornberg 94, 42109 Wuppertal.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 11.03.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23-02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
507 IN 176/25
Wuppertal, 01.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 176/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 10294 eingetragenen isb Ambulante Dienste gGmbH, Bornberg 94, 42109 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine Langenbach, Bornberg 94, …
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 176/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 10294 eingetragenen isb Ambulante Dienste gGmbH, Bornberg 94, 42109 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine Langenbach, Bornberg 94, 42109 Wuppertal
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
507 IN 176/25
Amtsgericht Wuppertal, 18.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 176/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 10294 eingetragenen isb Ambulante Dienste gGmbH, Bornberg 94, 42109 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine Langenbach, Bornberg 94, …
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 176/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 10294 eingetragenen isb Ambulante Dienste gGmbH, Bornberg 94, 42109 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine Langenbach, Bornberg 94, 42109 Wuppertal
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 09.06.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Dienstag, 14.07.2026, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
507 IN 176/25
Amtsgericht Wuppertal, 26.06.2026
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