Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ISKO engineers AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Bayern
Adresse
Taunusstr. 42, 80807 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 129078
EUID
DED2601V.HRB129078
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1542 IN 876/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kfm. Max Liebig
Rolle
Sachwalter
Adresse
Schäfflerstraße 3, 80333 München
Termine & Fristen
Forderungswiderspruchsfrist
21.08.2024
Einwendungsfrist Schlusstermin
24.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb, Entwicklung, Pflege und Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen sowie Leistung sonstiger Dienste aller Art auf dem Gebiet des Maschinenbaus und der Elektrotechnik sowie in verwandten Bereichen, insbesondere zur numerischen Simulation physikalischer Vorgänge, zur Konstruktion sowie zur Erprobung von Maschinen und Maschinenteilen sowie von elektrischen Schaltungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISKO engineers AG, vertreten durch den Vorstand, Taunusstraße 42, 80807 München, ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters Dr. Max Liebig festgesetzt worden. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 63-71) erfolgt im schriftlichen Verfahren; hierfür ist eine Widerspruchsfrist bis zum 21.0
08.2024 gesetzt. Der Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung, Prüfung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Entscheidungen über nicht verwertbare Gegenstände findet ebenfalls im schriftlichen Verfahren statt. Hierfür ist eine Frist bis einschließlich 24.11.2025 für die Vorlage von Widersprüchen, Einwendungen und Anträgen vorgesehen. Die Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist bereits zugestimmt worden. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.863.536,67 EUR steht ein Betrag von 739.511,97 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten und der Kosten des Sachwalters zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 876/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ISKO engineers AG, vertreten durch d. Vorstand, Taunusstraße 42, 80807 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 129078
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SRI Rechtsanwalts GmbH, Marsstraße 24, 80335 München
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Die…
1542 IN 876/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ISKO engineers AG, vertreten durch d. Vorstand, Taunusstraße 42, 80807 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 129078
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SRI Rechtsanwalts GmbH, Marsstraße 24, 80335 München
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig, Schäfflerstraße 3, 80333 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 13.03.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Dem Sachwalter war eine Verg. in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Sachwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 876/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ISKO engineers AG, vertreten durch d. Vorstand, Taunusstraße 42, 80807 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 129078
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SRI Rechtsanwalts GmbH, Marsstraße 24, 80335 München
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1. …
1542 IN 876/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ISKO engineers AG, vertreten durch d. Vorstand, Taunusstraße 42, 80807 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 129078
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SRI Rechtsanwalts GmbH, Marsstraße 24, 80335 München
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 63-71 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 876/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ISKO engineers AG, vertreten durch d. Vorstand, Taunusstraße 42, 80807 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 129078
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SRI Rechtsanwalts GmbH, Marsstraße 24, 80335 München
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1. …
1542 IN 876/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ISKO engineers AG, vertreten durch d. Vorstand, Taunusstraße 42, 80807 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 129078
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SRI Rechtsanwalts GmbH, Marsstraße 24, 80335 München
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Sachwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.11.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 876/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ISKO engineers AG, vertreten durch d. Vorstand, Taunusstraße 42, 80807 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 129078
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SRI Rechtsanwalts GmbH, Marsstraße 24, 80335 München
|
Für…
1542 IN 876/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ISKO engineers AG, vertreten durch d. Vorstand, Taunusstraße 42, 80807 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 129078
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SRI Rechtsanwalts GmbH, Marsstraße 24, 80335 München
|
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.863.536,67 EUR steht ein Betrag von 739.511,97 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Sachwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.09.2025
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