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Insolvenzprofil
ISR Internationale Safeguard -Die Rettungsschwimmer- UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Westender Straße 19, 26632 Ihlow-Simonswolde
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRB 204002
EUID
DEP3101.HRB204002
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 122/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tim Stoll
Termine & Fristen
Termin zur Erörterung der Schlussrechnung und Einwendungen
20.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist ein Wasserrettungsdienst
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISR Internationale Safeguard -Die Rettungsschwimmer- UG ist eröffnet. Der verfügbare Massebestand beträgt 12.751,77 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 40.417,82 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aurich zur Einsichtnahme niedergelegt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Stoll sind festgesetzt worden; die Berechnungsmasse beträgt 14.614,00 EUR. Der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt. Ein schriftlicher Termin zur Erörterung der Schlussrechnung, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände und Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist auf den 20.05.2025 bestimmt. Anträge oder Einwendungen müssen spätestens eine Woche vor dem Termin beim Insolvenzgericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichungstext Internet, Verteilungsverzeichnis § 188 InsO
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISR Internationale Safeguard -Die Rettungsschwimmer- UG (haftungsbeschränkt), Westender Straße 19, 26632 Ihlow (AG Aurich, HRB 204002), vertr. d.: 1. Marco Clausen (Geschäftsführer), 2. Bettina Poppen (Gesc…
Veröffentlichungstext Internet, Verteilungsverzeichnis § 188 InsO
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISR Internationale Safeguard -Die Rettungsschwimmer- UG (haftungsbeschränkt), Westender Straße 19, 26632 Ihlow (AG Aurich, HRB 204002), vertr. d.: 1. Marco Clausen (Geschäftsführer), 2. Bettina Poppen (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 12.751,77 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 40.417,82 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aurich, Az. 9 IN 122/21, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
25.03.2025
Amtsgericht Aurich
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 122/21: In dem Insolvenzverfahren ISR Internationale Safeguard -Die Rettungsschwimmer- UG (haftungsbeschränkt), Westender Straße 19, 26632 Ihlow (AG Aurich, HRB 204002), vertr. d.: 1. Marco Clausen (Geschäftsführer), 2. Bettina Poppen (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und schr…
9 IN 122/21: In dem Insolvenzverfahren ISR Internationale Safeguard -Die Rettungsschwimmer- UG (haftungsbeschränkt), Westender Straße 19, 26632 Ihlow (AG Aurich, HRB 204002), vertr. d.: 1. Marco Clausen (Geschäftsführer), 2. Bettina Poppen (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und schriftlicher Termin zur
-Erörterung der Schlussrechnung
-Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
-Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
-Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
bestimmt auf: 20.05.2025
Anträge oder Einwendungen müssen spätestens eine Woche vor dem Termin beim Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Statthafter Rechtsbehelf: Erinnerung
Einzulegen: Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich
Form: Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen Erinnerung) eingelegt wird. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt.
Frist: Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 25.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 122/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISR Internationale Safeguard -Die Rettungsschwimmer- UG (haftungsbeschränkt), Westender Straße 19, 26632 Ihlow (AG Aurich, HRB 204002), vertr. d.: 1. Marco Clausen (Geschäftsführer), 2. Bettina Poppen (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des I…
9 IN 122/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISR Internationale Safeguard -Die Rettungsschwimmer- UG (haftungsbeschränkt), Westender Straße 19, 26632 Ihlow (AG Aurich, HRB 204002), vertr. d.: 1. Marco Clausen (Geschäftsführer), 2. Bettina Poppen (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Stoll festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Aurich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 14.614,00 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Zu- bzw. Abschläge gem. § 3 InsVV waren nicht zu berücksichtigen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 25.03.2025
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