Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IT-Care Holding AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Krefelder Straße 425, 41066 Mönchengladbach
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 20474
EUID
DER1504.HRB20474
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
45 IN 75/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Prof. Dr. Dirk Andres
Adresse
Hohenzollernstraße 172, 41063 Mönchengladbach
Telefon
0216163984891
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.10.2025 , 12:11 Uhr
Eröffnung
01.02.2026 , 10:43 Uhr
Masseunzulänglichkeit
10.02.2026
Forderungsanmeldefrist
20.03.2026
Prüfungstermin
30.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Beteiligung an und der Erwerb von Unternehmen aus der IT-, Pflege- und Nachhaltigkeitsbranche, die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Beratungsleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IT-Care Holding AG ist eröffnet. Zuvor sind am 27.10.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wurde. Das Verfahren ist am 01.02.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Prof. Dr. Dirk Andres ist als Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 20.03.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.04.2026. Am 10.02.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen von Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 75/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20474 eingetragenen IT-Care Holding AG, Krefelder Straße 425, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tobias Borlinghau…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 75/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20474 eingetragenen IT-Care Holding AG, Krefelder Straße 425, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tobias Borlinghaus, Krefelder Straße 425, 41066 Mönchengladbach, Frau Carolina Schwenzer, Krefelder Straße 425, 41066 Mönchengladbach und Herrn Sebastian Wünsche, Krefelder Straße 425, 41066 Mönchengladbach
ist am 10.02.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
45 IN 75/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 75/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20474 eingetragenen IT-Care Holding AG, Krefelder Straße 425, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Tobias Borlinghaus, Frau Carolina Schwenzer und He…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 75/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20474 eingetragenen IT-Care Holding AG, Krefelder Straße 425, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Tobias Borlinghaus, Frau Carolina Schwenzer und Herrn Sebastian Wünsche,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2026, um 10:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Prof. Dr. Dirk Andres, Hohenzollernstraße 172, 41063 Mönchengladbach, Telefon: 0216163984891, Fax: 0216163984899.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.04.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- und gegebenenfalls zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 02.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 205 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
45 IN 75/25
Mönchengladbach, 01.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 75/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20474 eingetragenen IT-Care Holding AG, Krefelder Straße 425, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, Herrn Tobias Borlin…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 75/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20474 eingetragenen IT-Care Holding AG, Krefelder Straße 425, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, Herrn Tobias Borlinghaus, Frau Carolina Christina Schwenzer und Herrn Sebastian Benjamin Wünsche,
ist am 27.10.2025, um 12:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Prof. Dr. Dirk Andres, Hohenzollernstraße 172, 41063 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
45 IN 75/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 27.10.2025
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