Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ita Wegman Bildungszentrum eV
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal VR 3307
EUID
DER1608.VR3307
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
512 IN 124/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Norbert Schrader
Adresse
Brillerstraße 181, 42105 Wuppertal
Telefon
0202 / 51 55 22 75
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.06.2026 , 08:53 Uhr
Eröffnung
01.08.2026 , 09:47 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.09.2026
Berichtstermin
10.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 08.06.2026 ist im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins Ita Wegman Bildungszentrum eV, Wuppertal, die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Norbert Schrader bestellt. Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist es untersagt, an den Schuldner zu zahlen.
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 08.06.2026 um 08:53 Uhr vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins Ita Wegman Bildungszentrum eV angeordnet. Rechtsanwalt Norbert Schrader wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt, und Verfügungen des Schuldners bedürfen dessen Zustimmung. Am 01.08…
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 08.06.2026 um 08:53 Uhr vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins Ita Wegman Bildungszentrum eV angeordnet. Rechtsanwalt Norbert Schrader wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt, und Verfügungen des Schuldners bedürfen dessen Zustimmung. Am 01.08.2026 ist das Insolvenzverfahren aufgrund eines Antrags des Schuldners wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Rechtsanwalt Norbert Schrader ist als Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 12.09.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 10.10.2026. Ab dem 21.09.2026 werden die Forderungstabelle und Unterlagen zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht dem Schuldner das Recht der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 512 IN 124/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter VR 3307 eingetragenen Verein Ita Wegman Bildungszentrum eV, Am Kriegermal 3a, 42399 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frau Sabine Faßbender, T…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 512 IN 124/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter VR 3307 eingetragenen Verein Ita Wegman Bildungszentrum eV, Am Kriegermal 3a, 42399 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frau Sabine Faßbender, Theresiastr. 20, 50354 Hürth
Geschäftszweig: Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung, Volks- und Berufsbildung
ist am 08.06.2026, um 08:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Norbert Schrader, Brillerstraße 181, 42105 Wuppertal bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
512 IN 124/26
Amtsgericht Wuppertal, 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 512 IN 124/26
Über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter VR 3307 eingetragenen Verein Ita Wegman Bildungszentrum eV, Am Kriegermal 3a, 42399 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frau Sabine Faßbender, Theresiastr. 20, 50354 Hürth
Geschäft…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 512 IN 124/26
Über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter VR 3307 eingetragenen Verein Ita Wegman Bildungszentrum eV, Am Kriegermal 3a, 42399 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frau Sabine Faßbender, Theresiastr. 20, 50354 Hürth
Geschäftszweig: Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung, Volks- und Berufsbildung
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.08.2026, um 09:47 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Norbert Schrader, Brillerstraße 181, 42105 Wuppertal, Telefon: 0202 / 51 55 22 75, Fax: 0202 / 51 98 20 77.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.10.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 21.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A296 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
512 IN 124/26
Wuppertal, 01.08.2026
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