Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ITG Immobilien-Treuhand-GmbH &Co. Geschäftshaus Kennedy-Brücke Bonn KG ist eröffnet und läuft. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Das schriftliche Verfahren wurde angeordnet. Als Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung ist der 15.12.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingereicht werden. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 97.926,16 EUR geleistet wird. Der verfügbare Massebestand beträgt 18.733,54 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 8.934.265,32 EUR zu berücksichtigen. Es soll die Schlussverteilung erfolgen; das Verteilungsverzeichnis liegt zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 626/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ITG Immobilien-Treuhand-GmbH &Co. Geschäftshaus Kennedy-Brücke Bonn KG, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 9119), vertr. d.: Ralf Hildebrandt, als IV der Secur Verwaltungs GmbH, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, (Insolvenzverwalter), wurde beschlo…
10 IN 626/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ITG Immobilien-Treuhand-GmbH &Co. Geschäftshaus Kennedy-Brücke Bonn KG, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 9119), vertr. d.: Ralf Hildebrandt, als IV der Secur Verwaltungs GmbH, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, (Insolvenzverwalter), wurde beschlossen:
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 15.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 97.926,16 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 08.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 626/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ITG Immobilien-Treuhand-GmbH &Co. Geschäftshaus Kennedy-Brücke Bonn KG, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 9119), vertr. d.: Ralf Hildebrandt, als IV der Secur Verwaltungs GmbH, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, (Insolvenzverwalter), sind die Verg…
10 IN 626/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ITG Immobilien-Treuhand-GmbH &Co. Geschäftshaus Kennedy-Brücke Bonn KG, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 9119), vertr. d.: Ralf Hildebrandt, als IV der Secur Verwaltungs GmbH, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, (Insolvenzverwalter), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wiesbaden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 60 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse anteilig zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.07.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 138.721,42 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 3.981.240,83 EUR verwertet. Unter Berücksichtigung des Wertes ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV darf der Mehrbetrag 50 % des Betrages nicht übersteigen, der für die Kosten der Feststellung in die Masse geflossen ist. Als Mehrbetrag sind daher EUR anzusetzen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
Zuschläge wurden geltend gamacht für die Vertragsverhandlungen mit Auslandsbezug, sowie dem ungeordneten Belegwesen. In der Gesamtschau wurden 60 % festgesetzt.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 238,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 85 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden oder dem Landgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 08.09.2026
Originalbekanntmachung
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10 IN 626/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ITG Immobilien-Treuhand-GmbH &Co. Geschäftshaus Kennedy-Brücke Bonn KG, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 9119), vertr. d.: Ralf Hildebrandt, als IV der Secur Verwaltungs GmbH, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, (Insolvenzverwalter), soll die Schl…
10 IN 626/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ITG Immobilien-Treuhand-GmbH &Co. Geschäftshaus Kennedy-Brücke Bonn KG, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 9119), vertr. d.: Ralf Hildebrandt, als IV der Secur Verwaltungs GmbH, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, (Insolvenzverwalter), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau, K&L Gates LLP, Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main, Tel.: 069 945 196-491, Fax: 069 945 196-499, E-Mail: insolvenzrecht@klgates.com, Internet: www.bbl-law.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 18.733,54 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 8.934.265,32 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 08.09.2026
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