Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ITL-Ingenieurbüro für Tief- und Landschaftsbau GmbH Weißkeißel
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Straße der Jugend 2, 02957 Weißkeißel
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 3991
EUID
DEU1104.HRB3991
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
557 IN 781/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Steffen Kroecker
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
27.05.2024
Festsetzung Vergütung
03.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von ingenieurtechnischen Vermessungsleistungen (Lage- und Höhenpläne, Schnitte, Profile, Bestandserfassung von Anlagen und Leitungen, Absteckungsarbeiten), Planungs-, Beratungs- und Projektierungsleistungen für Meliorations- und wasserwirtschaftliche Anlagen, Landschaftsgestaltung, allgemein Tiefbau, Erschließung von Baustandorten, Stadt- und Gemeindeentwässerung, Abwasserentsorgung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ITL-Ingenieurbüro für Tief- und Landschaftsbau GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 27.05.2024 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter durch Beschluss vom 03.04.2025 seine Vergütung und Auslagenpauschale zzgl. 19 % Umsatzsteuer festgesetzt. Der Wert des verwalteten Vermögens betrug 18.998,85 EUR, auf dessen Grundlage die Vergütung berechnet wurde. Vom Regelsatz der Vergütung wurden 25 % als Vergütung für den vorläufigen Verwalter festgesetzt. Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV und die Festsetzung der Mehrwertsteuer gemäß § 7 InsVV geregelt. Dem vorläufigen Verwalter wurde die Entnahme des festgesetzten Betrages aus der Masse gestattet. Gegen diese Entscheidung steht die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 781/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ITL-Ingenieurbüro für Tief- und Landschaftsbau GmbH Weißkeißel, Straße der Jugend 2, 02957 Weißkeißel, Amtsgericht Dresden , HRB 3991
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Kroecker
- hat der Insolven…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 781/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ITL-Ingenieurbüro für Tief- und Landschaftsbau GmbH Weißkeißel, Straße der Jugend 2, 02957 Weißkeißel, Amtsgericht Dresden , HRB 3991
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Kroecker
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 27.05.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 781/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ITL-Ingenieurbüro für Tief- und Landschaftsbau GmbH Weißkeißel, Straße der Jugend 2, 02957 Weißkeißel, Amtsgericht Dresden , HRB 3991
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Kroecker
Dem vorläufigen In…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 781/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ITL-Ingenieurbüro für Tief- und Landschaftsbau GmbH Weißkeißel, Straße der Jugend 2, 02957 Weißkeißel, Amtsgericht Dresden , HRB 3991
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Kroecker
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Auslagenpauschale zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 03.04.2025 festgesetzt. Dem vorläufigen Verwalter wurde die Entnahme des festgesetzten Betrages aus der Masse gestattet. Der Wert des verwalteten Vermögens betrug 18.998,85 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Vom Regelsatz der Vergütung wurden 25 % als Vergütung für den vorläufigen Verwalter festgesetzt.
Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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