Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sepidar GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Gerokstr. 34, 01307 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 42129
EUID
DEU1104.HRB42129
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
532/544 IN 177/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henry Girbig
Adresse
Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden
Telefon
0351 47782 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
28.05.2024 , 18:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.07.2024
Einreichfrist Anträge/Stellungnahmen
27.08.2024
Masseunzulänglichkeit angezeigt
24.02.2025
Einstellung
03.06.2026
Frist Stellungnahme zur Einstellung
15.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Logistik-, Overnight- und Expressserviceleistungen; Kurier- und Zustelldienste, Ausbildung und Schulungsmaßnahmen in diesen Bereichen; Handel mit Neu- und Gebrauchtwagen sowie EU Fahrzeugen (ohne Lagerhaltung), Distribution, Verwaltung und Führung von Paketabwicklungszentren (SAT-Depot und Ähnliches); Vermietung und Verpachtung von Nutzfahrzeugen; Handel mit Lebensmitteln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sepidar GmbH ist am 28.05.2024 um 18:45 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Rechtsanwalt Henry Girbig ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 09.07.2024. Anträge und Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensfragen sind bis zum 27.08.2024 beim Gericht einzureichen. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 24.02.2025 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Im weiteren Verfahren ist eine Entscheidung zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse ergangen. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, sich bis zum 15.07.2026 schriftlich zur Schlussrechnung, dem Schlussverzeichnis und der beabsichtigten Verfahrenseinstellung zu äußern. Zur Vermeidung der Einstellung ist bis zum selben Datum ein Vorschuss in Höhe von 2.300,00 EUR an den Insolvenzverwalter oder die Landesjustizkasse Chemnitz zu leisten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/544 IN 177/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sepidar GmbH, Gerokstraße 34, 01307 Dresden, Amtsgericht Dresden , Registergericht, Register-Nr.: HRB 42129
vertreten durch den Geschäftsführer Wahid Khoswari
- wurde am 28.05.2024 um 18:45 Uhr das Ins…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/544 IN 177/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sepidar GmbH, Gerokstraße 34, 01307 Dresden, Amtsgericht Dresden , Registergericht, Register-Nr.: HRB 42129
vertreten durch den Geschäftsführer Wahid Khoswari
- wurde am 28.05.2024 um 18:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Henry Girbig, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 DresdenEmail geschäftlich: dresden@tiefenbacher.de Telefon geschäftlich: 0351 47782 0 Telefax: 0351 47782 50
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 09.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 27.08.2024 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 177/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sepidar GmbH, Gerokstraße 34, 01307 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 42129
vertreten durch den Geschäftsführer Wahid Khosrawi
ergeht am 03.06.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Die Beteiligten erhalten G…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 177/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sepidar GmbH, Gerokstraße 34, 01307 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 42129
vertreten durch den Geschäftsführer Wahid Khosrawi
ergeht am 03.06.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit gemäß § 207 II InsO schriftlich bis zum
15.07.2026
zu folgenden Punkten gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 Abs. 2 InsO
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und sonstige Unterlagen können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
2. Zur Vermeidung der Einstellung des Verfahrens ist bis zum 15.07.2026 ein Vorschuss in Höhe von 2.300,00 EUR an den Insolvenzverwalter oder auf folgendes Konto zu leisten:
Landesjustizkasse Chemnitz
IBAN: DE56 8700 0000 0087 0015 00
BIC: MARKDEF1870 (Bundesbank Chemnitz)
Verwendungszweck: 544 IN 177/24, Re. Nr.: 520.731.000.000
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 177/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sepidar GmbH, Gerokstraße 34, 01307 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 42129
vertreten durch den Geschäftsführer Wahid Khoswari
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 24.02.2025 die Masseunzulänglichk…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 177/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sepidar GmbH, Gerokstraße 34, 01307 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 42129
vertreten durch den Geschäftsführer Wahid Khoswari
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 24.02.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 177/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sepidar GmbH, Gerokstraße 34, 01307 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 42129
vertreten durch den Geschäftsführer Wahid Khosrawi
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 22.07.2026 gemäß § 207 Abs. 1 InsO ma…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 177/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sepidar GmbH, Gerokstraße 34, 01307 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 42129
vertreten durch den Geschäftsführer Wahid Khosrawi
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 22.07.2026 gemäß § 207 Abs. 1 InsO mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse eingestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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