Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IVM GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Georg-Büchner-Straße 21, 35392 Gießen
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 9107
EUID
DEM1406.HRB9107
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 181/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Robert Schiller
Adresse
Lahnstraße 1, 35398 Gießen
Telefon
0641/9829218
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
03.09.2025
Widerspruchsfrist
06.10.2025
Schlusstermin
17.12.2025
Aufhebung
12.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung und Vermietung von Immobilien und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IVM GmbH, Gießen (Aktenzeichen 6 IN 181/24), wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet; Widerspruchsfristen endeten am 06.10.2025. Im weiteren Verlauf wurde die Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, wobei der Schlusstermin auf den 17.12.2025 bestimmt wurde. Das Verteilungsverzeichnis wurde zur Einsicht niedergelegt, wobei ein verfügbarer Massebestand von 19.091,52 EUR sowie festgestellte Insolvenzforderungen in Höhe von 67.491,40 EUR angezeigt wurden. Der Insolvenzverwalter erhielt die Gestattung zur Entnahme der Vergütung basierend auf einer Teilungsmasse von 23.349,00 EUR. Das Verfahren ist am 12.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden und die Schlussverteilung ist vollzogen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 181/24 :
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
IVM GmbH, Georg-Büchner-Straße 21, 35392 Gießen (AG Gießen , HRB 9107),
vertreten durch:
Thorsten Bolz, Theodor-Körner-Straße 7, 19386 Lübz, (Geschäftsführer),
ist am 12.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Die Schlussver…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 181/24 :
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
IVM GmbH, Georg-Büchner-Straße 21, 35392 Gießen (AG Gießen , HRB 9107),
vertreten durch:
Thorsten Bolz, Theodor-Körner-Straße 7, 19386 Lübz, (Geschäftsführer),
ist am 12.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Die Schlussverteilung wurde vollzogen.
Amtsgericht Gießen, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 181/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
IVM GmbH, Georg-Büchner-Straße 21, 35392 Gießen (AG Gießen , HRB 9107),
vertreten durch:
Thorsten Bolz, Theodor-Körner-Straße 7, 19386 Lübz, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 03.09.2025 nachträglich angemeldeten Forderu…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 181/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
IVM GmbH, Georg-Büchner-Straße 21, 35392 Gießen (AG Gießen , HRB 9107),
vertreten durch:
Thorsten Bolz, Theodor-Körner-Straße 7, 19386 Lübz, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 03.09.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 06.10.2025 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 03.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 181/24:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
IVM GmbH, Georg-Büchner-Straße 21, 35392 Gießen (AG Gießen , HRB 9107),
vertreten durch:
Thorsten Bolz, Theodor-Körner-Straße 7, 19386 Lübz, (Geschäftsführer),
ist das Verteilungsverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsger…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 181/24:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
IVM GmbH, Georg-Büchner-Straße 21, 35392 Gießen (AG Gießen , HRB 9107),
vertreten durch:
Thorsten Bolz, Theodor-Körner-Straße 7, 19386 Lübz, (Geschäftsführer),
ist das Verteilungsverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt worden.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Robert Schiller, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 19.091,52 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Die Summe der zu berücksichtigenden festgestellten Insolvenzforderungen beträgt 67.491,40 EUR.
Gießen, 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 181/24:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
IVM GmbH, Georg-Büchner-Straße 21, 35392 Gießen (AG Gießen , HRB 9107),
vertreten durch:
Thorsten Bolz, Theodor-Körner-Straße 7, 19386 Lübz, (Geschäftsführer),
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
Stichtag, der …
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 181/24:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
IVM GmbH, Georg-Büchner-Straße 21, 35392 Gießen (AG Gießen , HRB 9107),
vertreten durch:
Thorsten Bolz, Theodor-Körner-Straße 7, 19386 Lübz, (Geschäftsführer),
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird auf den 17.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Anträge hinsichtlich der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Amtsgericht Gießen, 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 181/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
IVM GmbH, Georg-Büchner-Straße 21, 35392 Gießen (AG Gießen , HRB 9107),
vertreten durch:
Thorsten Bolz, Theodor-Körner-Straße 7, 19386 Lübz, (Geschäftsführer),
Xxx
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Robert Schiller, Lahnstra…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 181/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
IVM GmbH, Georg-Büchner-Straße 21, 35392 Gießen (AG Gießen , HRB 9107),
vertreten durch:
Thorsten Bolz, Theodor-Körner-Straße 7, 19386 Lübz, (Geschäftsführer),
Xxx
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Robert Schiller, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de wird die Entnahme des Betrags aus der Masse gestattet.
G r ü n d e:
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 21.472,32 EUR ausgegangen. Diese ergibt sich aus der eingereichten Schlussrechnung.
Die festgesetzte Steuer auf die Vergütung und die Auslagen fließt nach der Entnahme der Vergütung wieder zur Masse. Nach dem Beschluss des BGH vom 25.07.2007 (IX ZB 147/06), ZinsO 2007, Seite 1347 ist eine Umsatzsteuererstattung, die die Masse bei Einreichung der Schlussrechnung mit Sicherheit noch zu erwarten hat, bei der Bemessungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters zu berücksichtigen. Das gilt auch dann, wenn sich dieser Anspruch aus dem Vorsteuerabzug hinsichtlich der festzusetzenden Vergütung ergibt. Allerdings darf nach einem weiteren Beschluss des BGH vom 26.02.2015 (IX ZB 9/13) die Vorsteuer aus der Vergütung lediglich einmal als erhöhend in der Berechnungsgrundlage Berücksichtigung finden. Unter Bezugnahme auf die zuvor zitierte Entscheidung des BGH hat der Insolvenzverwalter die zu erwartende Steuererstattung der Berechnungsgrundlage hinzugesetzt. Dem Antrag muss insoweit stattgegeben werden. Insofern sind 1.876,68 EUR der o.g. Teilungsmasse hinzuzusetzen.
Bei der Berechnung der Vergütung ist daher von einer Teilungsmasse in Höhe von 23.349,00 EUR auszugehen. Gemäß § 2 Abs. 1 InsVV ergibt sich daraus eine Regelvergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von xxx EUR (40% von 23.349,00 EUR).
Die Auslagen sind gesondert festzusetzen. Es wurde die Pauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV beantragt, die 15 % der Vergütung für das erste Jahr und jeweils 10 % für jedes weitere begonnene Jahr beträgt. Die Pauschale darf maximal jedoch 350,- EUR je begonnenen Monat bzw. 30 % der Regelvergütung betragen.
15% der Vergütung für ein angefangenes Jahr ergeben xxx EUR.
Nach § 7 InsVV ist auf die Vergütung und die Auslagen die Umsatzsteuer festzusetzen.
Die Vergütung nebst Auslagen war wie beantragt festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Hinweise:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 64 Abs. 2 InsO und dem Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 65/16). Demnach ist der komplette Beschluss einschließlich Angabe der Berechnungsgrundlage öffentlich bekannt zu machen. Lediglich die festgesetzten Beträge dürfen nicht bekannt gemacht werden.
Amtsgericht Gießen, 27.10.2025.
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