Anmietung und Vermietung von Immobilien sowie Projektierung, Planung, Beratung und Ausbau von Gastronomiebetrieben, ferner die Vermittlung von Verträgen mit Energieversorgern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IVO Immobilien- und Versicherungs-Optimierer GmbH i. L. ist am 31.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde am 03.07.2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Stichtag für den Schlusstermin der 03.09.2025 war. Bis zu diesem Datum konnten Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Am 03.07.2025 wurden zudem die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Frederik Gätcke festgesetzt. Der verfügbare Massebestand wurde mit 19.632,66 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten angegeben, während Insolvenzforderungen in Höhe von 227.587,00 EUR zu berücksichtigen waren. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 405/22 - 8 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IVO Immobilien- und Versicherungs-Optimierer GmbH i. L., Denecken Heide 5, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 204685), vertr. d.: Anne Sarah Naumann, Kreihnbrink 3, 30900 Wedemark, (Liquidatorin), ist am 31.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da di…
904 IN 405/22 - 8 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IVO Immobilien- und Versicherungs-Optimierer GmbH i. L., Denecken Heide 5, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 204685), vertr. d.: Anne Sarah Naumann, Kreihnbrink 3, 30900 Wedemark, (Liquidatorin), ist am 31.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 31.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 405/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IVO Immobilien- und Versicherungs-Optimierer GmbH i. L., Denecken Heide 5, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 204685), vertr. d.: Anne Sarah Naumann, Kreihnbrink 3, 30900 Wedemark, (Liquidatorin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung …
904 IN 405/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IVO Immobilien- und Versicherungs-Optimierer GmbH i. L., Denecken Heide 5, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 204685), vertr. d.: Anne Sarah Naumann, Kreihnbrink 3, 30900 Wedemark, (Liquidatorin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 03.09.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 03.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 405/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IVO Immobilien- und Versicherungs-Optimierer GmbH i. L., Denecken Heide 5, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 204685), vertr. d.: Anne Sarah Naumann, Kreihnbrink 3, 30900 Wedemark, (Liquidatorin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters …
904 IN 405/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IVO Immobilien- und Versicherungs-Optimierer GmbH i. L., Denecken Heide 5, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 204685), vertr. d.: Anne Sarah Naumann, Kreihnbrink 3, 30900 Wedemark, (Liquidatorin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Frederik Gätcke festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.06.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 03.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 405/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IVO Immobilien- und Versicherungs-Optimierer GmbH i. L., Denecken Heide 5, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 204685), vertr. d.: Anne Sarah Naumann, Kreihnbrink 3, 30900 Wedemark, (Liquidatorin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverz…
904 IN 405/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IVO Immobilien- und Versicherungs-Optimierer GmbH i. L., Denecken Heide 5, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 204685), vertr. d.: Anne Sarah Naumann, Kreihnbrink 3, 30900 Wedemark, (Liquidatorin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Frederik Gätcke, Hohenzollernstraße 48, 30161 Hannover, Tel.: 0511 545584-85, Fax: 0511 545584-90, Internet: www.gaetcke-insolvenzverwaltung.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 19.632,66 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 227.587,00 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 03.07.2025
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