Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 84551
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Insolvenzprofil
IWB / International WeinSociety Broker Handelsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Volkspark 1, 50321 Brühl
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 84551
EUID
DER3306.HRB84551
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70d IN 32/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Joscha Stothfang
Adresse
An der Hausenkaule 10, 50354 Hürth
Telefon
02233/9793790
Termine & Fristen
Eröffnung
25.07.2024 , 15:24 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.09.2024
Aufhebung Prüfungstermin
24.10.2024
Forderungsanmeldefrist
02.12.2024
Prüfungsstichtag
20.01.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Import und Export sowie der Handel mit Getränken und hochpreisigen Lebensmitteln aller Art, insbesondere mit Weinen, Champagner, Schaumweinen, Spirituosen und sonstigen alkoholischen sowie nicht alkoholischen Getränken für den Groß- und Einzelhandel im In- und Ausland sowie der Onlinevertrieb dieser Produkte. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die diesem Zweck unmittelbar oder mittelbar dienen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWB / International WeinSociety Broker Handelsgesellschaft mbH ist am 25.07.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde von der Schuldnerin gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Joscha Stothfang ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endete ursprünglich am 24.09.2024. Der ursprüngliche Berichts- und Prüfungstermin war für den 24.10.2024 angesetzt. Dieser Termin ist aufgrund fehlender Veröffentlichungen aufgehoben worden. Ein neuer Stichtag, der dem neuen Prüfungstermin entspricht, ist der 20.01.2025. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Eine neue Forderungsanmeldefrist endet am 02.12.2024. Die Unterlagen liegen ab dem 20.12.2024 zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 32/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 84551 eingetragenen IWB / International WeinSociety Broker Handelsgesellschaft mbH, Am Volkspark 1, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten L…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 32/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 84551 eingetragenen IWB / International WeinSociety Broker Handelsgesellschaft mbH, Am Volkspark 1, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Lange, Schützenstraße 28, 53332 Bornheim
wird der Prüfungstermin vom 24.10.2024 aufgrund fehlender Veröffentlichungen aufgehoben.
Stichtag, der dem neuen Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der
20.01.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
zur Person des Insolvenzverwalters, zur Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 20.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum
02.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Köln, 29.10.2024
Amtsgericht
70d IN 32/24
Amtsgericht Köln, 30.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 32/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 84551 eingetragenen IWB / International WeinSociety Broker Handelsgesellschaft mbH, Am Volkspark 1, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Lange,
Geschäftszweig: der …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 32/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 84551 eingetragenen IWB / International WeinSociety Broker Handelsgesellschaft mbH, Am Volkspark 1, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Lange,
Geschäftszweig: der Import und Export sowie der Handel mit Getränken und hochpreisigen Lebensmitteln aller Art, insbesondere mit Weinen, Champagner, Schaumweinen, Spirituosen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 25.07.2024, um 15:24 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Joscha Stothfang, An der Hausenkaule 10, 50354 Hürth, Telefon: 02233/9793790, Fax: 022339793799.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 24.10.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 04.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70d IN 32/24
Amtsgericht Köln, 25.07.2024
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