Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IWV Ingenieurdienste, Wasserwirtschaft und Verkehrswesen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kieler Straße 1, 34225 Baunatal
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 6292
EUID
DEM1607.HRB6292
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
54/21 h
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Klaus Döhne
Adresse
Eifelstraße 1, 34225 Baunatal
Termine & Fristen
Aufhebung
20.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ein Ingenieurbüro für Leistungen nach HOAI.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWV Ingenieurdienste, Wasserwirtschaft und Verkehrswesen GmbH ist am 20.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 54/21 h: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWV Ingenieurdienste, Wasserwirtschaft und Verkehrswesen GmbH, Kieler Straße 1, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 6292), vertr. d.: Klaus Döhne, GF d. IWV Ingenieurd.,Wasserw. u. Verkehrsw. GmbH, Eifelstraße 1, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), ist am 20.04.202…
666 IN 54/21 h: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWV Ingenieurdienste, Wasserwirtschaft und Verkehrswesen GmbH, Kieler Straße 1, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 6292), vertr. d.: Klaus Döhne, GF d. IWV Ingenieurd.,Wasserw. u. Verkehrsw. GmbH, Eifelstraße 1, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), ist am 20.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Amtsgericht Kassel
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWV Ingenieurdienste, Wasserwirtschaft und Verkehrswesen GmbH, Kieler Straße 1, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 6292), vertr. d.: Klaus Döhne, GF d. IWV Ingenieurd.,Wasserw. u. Verkehrsw. GmbH, Eifelstraße 1, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung er…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWV Ingenieurdienste, Wasserwirtschaft und Verkehrswesen GmbH, Kieler Straße 1, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 6292), vertr. d.: Klaus Döhne, GF d. IWV Ingenieurd.,Wasserw. u. Verkehrsw. GmbH, Eifelstraße 1, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 75.895,53 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 81.952,93 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 54/21, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
17.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 54/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWV Ingenieurdienste, Wasserwirtschaft und Verkehrswesen GmbH, Kieler Straße 1, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 6292), vertr. d.: Klaus Döhne, GF d. IWV Ingenieurd.,Wasserw. u. Verkehrsw. GmbH, Eifelstraße 1, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), sind Vergütung …
666 IN 54/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWV Ingenieurdienste, Wasserwirtschaft und Verkehrswesen GmbH, Kieler Straße 1, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 6292), vertr. d.: Klaus Döhne, GF d. IWV Ingenieurd.,Wasserw. u. Verkehrsw. GmbH, Eifelstraße 1, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thore Voß festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 8 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.08.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 47.450,16 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Für die Betriebsfortführung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter erscheint ein Zuschlag in Höhe von 8% angemessen, aber auch ausreichend.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 17.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 54/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWV Ingenieurdienste, Wasserwirtschaft und Verkehrswesen GmbH, Kieler Straße 1, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 6292), vertr. d.: Klaus Döhne, GF d. IWV Ingenieurd.,Wasserw. u. Verkehrsw. GmbH, Eifelstraße 1, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), sind die Vergüt…
666 IN 54/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWV Ingenieurdienste, Wasserwirtschaft und Verkehrswesen GmbH, Kieler Straße 1, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 6292), vertr. d.: Klaus Döhne, GF d. IWV Ingenieurd.,Wasserw. u. Verkehrsw. GmbH, Eifelstraße 1, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thore Voß festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um -5 % herabgesetzt zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.08.2023 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 84.879,07 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Aufgrund der vorangegangenen vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein Abschlag in Höhe von 5% vorgenommen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 129,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 37 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 17.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 54/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWV Ingenieurdienste, Wasserwirtschaft und Verkehrswesen GmbH, Kieler Straße 1, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 6292), vertr. d.: Klaus Döhne, GF d. IWV Ingenieurd.,Wasserw. u. Verkehrsw. GmbH, Eifelstraße 1, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), wurde beschloss…
666 IN 54/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWV Ingenieurdienste, Wasserwirtschaft und Verkehrswesen GmbH, Kieler Straße 1, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 6292), vertr. d.: Klaus Döhne, GF d. IWV Ingenieurd.,Wasserw. u. Verkehrsw. GmbH, Eifelstraße 1, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 18.11.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 17.09.2024
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