Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
J & N Hauswirtschaftsservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
An der Walze 2, 01640 Coswig
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 7188
EUID
DEU1104.HRB7188
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
549 IN 370/21
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rica Engel-Hähle
Termine & Fristen
Eröffnung
08.06.2021
Widerspruchsfrist Ende
19.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vermittlung und Erbringung von Dienstleistungen auf den Gebieten der Hauswirtschaft, Gastronomie und Beherbergung.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Sonstige Dienstleistungen
Subbranche
Vermittlungsdienste
Geschäftstätigkeit
Vermittlung und Erbringung von Dienstleistungen in Hauswirtschaft, Gastronomie und Beherbergung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der J & N Hauswirtschaftsservice GmbH ist am 08.06.2021 eröffnet worden. Das Amtsgericht Dresden hat die Vergütung des Insolvenzverwalters auf Antrag festgesetzt, wobei die Teilungsmasse mit 45.169,74 EUR zugrunde gelegt wurde. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Die Gläubiger können bis zum 19.10.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Prüfungsergebnis in die Forderungstabelle eingetragen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 370/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J & N Hauswirtschaftsservice GmbH, An der Walze 2, 01640 Coswig, Amtsgericht Dresden , HRB 7188
vertreten durch die Geschäftsführerin Rica Engel-Hähle
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 370/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J & N Hauswirtschaftsservice GmbH, An der Walze 2, 01640 Coswig, Amtsgericht Dresden , HRB 7188
vertreten durch die Geschäftsführerin Rica Engel-Hähle
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung XXX EUR
Auslagen XXX EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer XXX EUR
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 08.06.2021 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 20.02.2026 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 45.169,74 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von XXX EUR.
Zusätzlich zur Regelvergütung steht dem Insolvenzverwalter noch ein Mehrbetrag gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV in Höhe von XXX EUR zu.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von XXX EUR pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG. Mithin waren wie beantragt für 40 bewirkte Zustellungen insgesamt XXX EUR festzusetzen.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 370/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J & N Hauswirtschaftsservice GmbH, An der Walze 2, 01640 Coswig, Amtsgericht Dresden , HRB 7188
vertreten durch die Geschäftsführerin Rica Engel-Hähle
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderun…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 370/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J & N Hauswirtschaftsservice GmbH, An der Walze 2, 01640 Coswig, Amtsgericht Dresden , HRB 7188
vertreten durch die Geschäftsführerin Rica Engel-Hähle
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 19.10.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
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