Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
J & T Beteiligungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 98719
EUID
DEM1201.HRB98719
Insolvenzgericht
Gericht
Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
1040/19 J-11-7
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Joanna Wawrzynowicz
Adresse
Hamburg
Termine & Fristen
Prüfungstermin
17.06.2024
Widerspruchsfrist
01.07.2024
Gegenstand des Unternehmens
das Halten und Verwalten von eigenen und fremden Beteiligungen, insbesondere an Immobilien und Gesellschaften; der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Unterhaltungselektronik, Wasch- Putz- und Reinigungsmittel, Textilien, Roh- Hilfs- und Betriebsstoffen für die verarbeitende Industrie
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der J & T Beteiligungs-GmbH ist anhängig. Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat die Prüfung der bis zum 17.06.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.07.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1040/19 J-11-7 - In dem Insolvenzverfahren J & T Beteiligungs-GmbH, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98719), vertreten durch: 1. Joanna Wawrzynowicz, Hamburg, (Geschäftsführerin), 2. Christian Erhorn, Fintel, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 17.06.202…
810 IN 1040/19 J-11-7 - In dem Insolvenzverfahren J & T Beteiligungs-GmbH, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98719), vertreten durch: 1. Joanna Wawrzynowicz, Hamburg, (Geschäftsführerin), 2. Christian Erhorn, Fintel, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 17.06.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.07.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 06.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1040/19 J-11-7 In dem Insolvenzverfahren J & T Beteiligungs-GmbH, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98719), vertreten durch: 1. Joanna Wawrzynowicz, Hamburg, (Geschäftsführerin), 2. Christian Erhorn, Fintel, (Geschäftsführer), wurde der Insolvenzverwalterin für die S…
810 IN 1040/19 J-11-7 In dem Insolvenzverfahren J & T Beteiligungs-GmbH, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98719), vertreten durch: 1. Joanna Wawrzynowicz, Hamburg, (Geschäftsführerin), 2. Christian Erhorn, Fintel, (Geschäftsführer), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 02.12.2024 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 14.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1040/19 J-11-7: In dem Insolvenzverfahren J & T Beteiligungs-GmbH, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98719), vertr. d.: 1. Joanna Wawrzynowicz, Hamburg, (Geschäftsführerin), 2. Christian Erhorn, Fintel, (Geschäftsführer), wurden für die Insolvenzverwalterin festgeset…
810 IN 1040/19 J-11-7: In dem Insolvenzverfahren J & T Beteiligungs-GmbH, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98719), vertr. d.: 1. Joanna Wawrzynowicz, Hamburg, (Geschäftsführerin), 2. Christian Erhorn, Fintel, (Geschäftsführer), wurden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 296.593,59 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX zzgl. der anteiligen Feststellungkosten von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens der Insolvenzverwalterin im Bereich Verwaltung und Verwertung des Grundvermögens geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 100% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 14.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1040/19 J-11-7 In dem Insolvenzverfahren J & T Beteiligungs-GmbH, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98719), vertreten durch: 1. Joanna Wawrzynowicz, Hamburg, (Geschäftsführerin), 2. Christian Erhorn, Fintel, (Geschäftsführer), werden für die vorläufige(n) Insolvenzve…
810 IN 1040/19 J-11-7 In dem Insolvenzverfahren J & T Beteiligungs-GmbH, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98719), vertreten durch: 1. Joanna Wawrzynowicz, Hamburg, (Geschäftsführerin), 2. Christian Erhorn, Fintel, (Geschäftsführer), werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 658.739,62 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus die vorläufige Insolvenzverwalterin in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der Immobilienverwaltung die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 25% auf insgesamt 50%. Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend. Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 14.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
iIn dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J & T Beteiligungs-GmbH, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt, ist die Schlussverteilung genehmigt.
Der verfügbare Massebestand beträgt EUR 270.151,12, wovon noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Gemäß § 38 InsO zu berücksichtigende Forderungen: EUR 1.…
iIn dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J & T Beteiligungs-GmbH, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt, ist die Schlussverteilung genehmigt.
Der verfügbare Massebestand beträgt EUR 270.151,12, wovon noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Gemäß § 38 InsO zu berücksichtigende Forderungen: EUR 1.217.250,17. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis liegt im Amtsgericht Frankfurt am Main, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
AZ: 810 IN 1040/19 J-11-7
Frankfurt am Main, 28.10.2024
Amtsgericht Frankfurt am Main
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