Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
J2K GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Martener Hellweg 25, 44379 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 89068
EUID
DER3306.HRB89068
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70m IN 4/25
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener
Rolle
Sachverständiger
Adresse
Erna-Scheffler-Str 3, 51103 Köln
Termine & Fristen
Antragstellung
14.11.2025
Gutachtenerstellung
08.05.2026
Beschlussfassung
08.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
- Vertrieb, Export und Import von Privatkraftfahrzeugen und Autozubehör; - Vertrieb, Export und Import von Möbeln; - Vertrieb, Export und Import von Drogerieartikeln; - Großhandel, Import und Export von Lebensmitteln; - Vermittlung von Logistik-Dienstleistungen; - Vertrieb, Import und Export von Luxusartikeln wie Kleidung, Schuhe, Uhren, Accessoires, Bildern und Kunstwerken; - Vertrieb, Import und Export von Roh- und Baustoffen; - Vertrieb, Export und Import von Haushaltswaren; - sowie jegliche Tätigkeiten, die dem vorgenannten Zweck förderlich sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat den am 14.11.2025 von der J2K GmbH eingereichten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO, da das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Dies ergibt sich insbesondere aus einem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener vom 08.05.2026. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Gegen den Beschluss steht der Antragstellerin und der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70m IN 4/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 89068 eingetragenen J2K GmbH, Martener Hellweg 25, 44379 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Byounghoon Kim,
Geschäftszweig: - Vertrieb, Exp…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70m IN 4/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 89068 eingetragenen J2K GmbH, Martener Hellweg 25, 44379 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Byounghoon Kim,
Geschäftszweig: - Vertrieb, Export und Import von Privatkraftfahrzeugen und Autozubehör; - Vertrieb, Export und Import von Möbeln; - Vertrieb, Export und Import von Drogerieartikeln; pp
wird der am 14.11.2025 eingegangene Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener, Erna-Scheffler-Str 3, 51103 Köln vom 08.05.2026.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Gegenstandswert (§ 58 GKG): 500,00 Euro.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde gem. §§ 58; 68 GKG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat.
Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.
Die sofortige Beschwerde wie auch die Streitwertbeschwerde müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Köln, 08.06.2026
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