Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 80803
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ninepoint GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bahnstadtchaussee 33, 51379 Leverkusen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 80803
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER3306.HRB80803
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70g IN 111/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Joscha Stothfang
Adresse
An der Hasenkaule 10, 50354 Hürth
Telefon
02233 9793790
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.06.2026 , 13:12 Uhr
Eröffnung
31.07.2026 , 08:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.09.2026
Berichtstermin
28.10.2026 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
28.10.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Dienstleistung und Beratung in den Bereichen Marketing, der Vertrieb und die Unternehmensberatung sowie der Verkauf von erlaubnisfreien Waren aller Art.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Unternehmensberatung
Subbranche
Managementberatung
Nebenbranche
Medien, Werbung & Marketing
Geschäftstätigkeit
Beratung in Marketing, Vertrieb und Unternehmensberatung sowie Verkauf erlaubnisfreier Waren
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 08.06.2026 um 13:12 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ninepoint GmbH, eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 80803, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Hänel. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Joscha Stothfang bestellt. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ninepoint GmbH ist am 31.07.2026 um 08:50 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 08.06.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Joscha Stothfang zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren erfolgt als Hauptinsolv…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ninepoint GmbH ist am 31.07.2026 um 08:50 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 08.06.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Joscha Stothfang zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren erfolgt als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 28.09.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für den Berichtstermin und den Prüfungstermin ist am 28.10.2026 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Köln angesetzt. Zudem ist ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss mit den Mitgliedern Robinek Selina, BFS Finance GmbH und Volksbank Köln eG eingesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 111/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 80803 eingetragenen ninepoint GmbH, Bahnstadtchaussee 33, 51379 Leverkusen, frühere Anschrift: Im Mediapark 8, 50670 Köln,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsf…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 111/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 80803 eingetragenen ninepoint GmbH, Bahnstadtchaussee 33, 51379 Leverkusen, frühere Anschrift: Im Mediapark 8, 50670 Köln,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Hänel, Bahnstadtchaussee 33, 51379 Leverkusen
Geschäftszweig: die Dienstleistung und Beratung in den Bereichen Marketing, der Vertrieb und die Unternehmensberatung sowie der Verkauf von erlaubnisfreien Waren aller Art.
ist am 08.06.2026, um 13:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Joscha Stothfang, An der Hausenkaule 10, 50354 Hürth bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70g IN 111/26
Amtsgericht Köln, 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 111/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 80803 eingetragenen ninepoint GmbH, gegründet am 09.12.2013, Bahnstadtchaussee 33, 51379 Leverkusen, frühere Anschrift: Im Mediapark 8, 50670 Köln,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Fra…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 111/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 80803 eingetragenen ninepoint GmbH, gegründet am 09.12.2013, Bahnstadtchaussee 33, 51379 Leverkusen, frühere Anschrift: Im Mediapark 8, 50670 Köln,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Hänel, Johann-Bensberg-Str. 51, 51067 Köln
Geschäftszweig: die Dienstleistung und Beratung in den Bereichen Marketing, der Vertrieb und die Unternehmensberatung sowie der Verkauf von erlaubnisfreien Waren aller Art.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 31.07.2026, um 08:50 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Joscha Stothfang, An der Hasenkaule 10, 50354 Hürth, Telefon: 02233 9793790, Fax: 02233 9793799.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 02.07.2026 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Robinek Selina, Kahlberg 5, 82541 Münsing
BFS Finance GmbH, Gütersloher Straße 123, 33415 Verl
Volksbank Köln eG, Heinemannstr. 15, 53175 Bonn.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 28.10.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70g IN 111/26
Amtsgericht Köln, 31.07.2026
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