Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 13319
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Jacotex Textil GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Strickstroot 89a, 33161 Hövelhof
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 13319
Stammkapital
50.000,00 DEM (≈ 25.564,59 EUR)
EUID
DER2809.HRB13319
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
97 IN 267/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Frank M. Welsch
Adresse
Barkeystr. 30, 33330 Gütersloh
Telefon
05241-9940910
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.07.2026 , 11:16 Uhr
Eröffnung
12.10.2026 , 13:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.11.2026
Einsicht Forderungstabelle
07.12.2026
Berichts- und Prüfungstermin
21.12.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel und Vertrieb von Textilien aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten oder bestehende Unternehmen zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen und die Geschäftsführung an solchen Unternehmen auszuüben.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Nebenbranche
Holding & Beteiligungen
Geschäftstätigkeit
Handel und Vertrieb von Textilien sowie Beteiligung an gleichartigen Unternehmen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Paderborn hat am 27.07.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Jacotex Textil GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13319, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank M. Welsch aus Gütersloh bestellt worden. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis über Gegenstände ihres Vermögens eingeschränkt; Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jacotex Textil GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13319, ist am 12.10.2026 eröffnet worden. Zuvor hatte das Amtsgericht Paderborn am 27.07.2026 die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erlassen und Rechtsanwalt Frank M. Welsch zum vorläufige…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jacotex Textil GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13319, ist am 12.10.2026 eröffnet worden. Zuvor hatte das Amtsgericht Paderborn am 27.07.2026 die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erlassen und Rechtsanwalt Frank M. Welsch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Eröffnung des Verfahrens erfolgte aufgrund des am 23.07.2026 eingegangenen Antrags der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank M. Welsch ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.11.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 21.12.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.12.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Der Insolvenzverwalter ist beauftragt, die Zustellungen an Drittschuldner und Gläubiger durchzuführen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 267/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13319 eingetragenen Jacotex Textil GmbH, Strickstroot 89a, 33161 Hövelhof, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegfried Jacobkersting, Str…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 267/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13319 eingetragenen Jacotex Textil GmbH, Strickstroot 89a, 33161 Hövelhof, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegfried Jacobkersting, Strickstroot 89a, 33161 Hövelhof
ist am 27.07.2026, um 11:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank M. Welsch, Barkeystr. 30, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 267/26
Amtsgericht Paderborn, 27.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 267/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13319 eingetragenen Jacotex Textil GmbH, Strickstroot 89a, 33161 Hövelhof, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegfried Jacobkersting, Strickstroot 89a, 33161 Hövelhof
wird w…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 267/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13319 eingetragenen Jacotex Textil GmbH, Strickstroot 89a, 33161 Hövelhof, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegfried Jacobkersting, Strickstroot 89a, 33161 Hövelhof
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 12.10.2026, um 13:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.07.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Frank M. Welsch, Barkeystr. 30, 33330 Gütersloh, Telefon: 05241-9940910, Fax: 052419940948.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 21.12.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.12.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 236 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
97 IN 267/26
Paderborn, 12.10.2026
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