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Insolvenzprofil
Jakobi Gerüstbau GmbH
Verfahrensfortschritt
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1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
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3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 73001
EUID
DEK1101.HRB73001
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 573/16
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Wolfgang Werner Jakobi
Adresse
Peutestraße 42 - 46, 20539 Hamburg
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jakobi Gerüstbau GmbH ist die Vergütung für die Nachtragsverteilung des Insolvenzverwalters festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 573/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 73001 eingetragenen Jakobi Gerüstbau GmbH, Peutestraße 42 - 46, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Werner Jakobi
ist die Vergüt…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 573/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 73001 eingetragenen Jakobi Gerüstbau GmbH, Peutestraße 42 - 46, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Werner Jakobi
ist die Vergütung für die Nachtragsverteilung des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 205, 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 eingesehen werden.
67c IN 573/16
Amtsgericht Hamburg, 03.06.2026
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