Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Jan Hinrichs Immobilien GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRA 205280
EUID
DEP3210.HRA205280
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 155/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Hanken
Adresse
Up de Gast 3, 26409 Wittmund
Telefon
04462 9219890
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
05.02.2025 , 15:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.03.2025
Berichtstermin
16.04.2025 , 14:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Jan Hinrichs Immobilien GmbH & Co.KG ist am 05.02.2025 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Aurich. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hanken bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 16.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 16.04.2025 um 14:00 Uhr in Aurich statt, an dem unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses entschieden wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 155/24: Über das Vermögen der Jan Hinrichs Immobilien GmbH & Co.KG, Javenloch 2, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRA 205280), vertr. d.: 1. NORDSEEGEIST GmbH, Javenloch 2, 26434 Wangerland, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jan Hinrichs (Geschäftsführer), ist am 05.02.2025 um 15:30 Uhr das In…
9 IN 155/24: Über das Vermögen der Jan Hinrichs Immobilien GmbH & Co.KG, Javenloch 2, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRA 205280), vertr. d.: 1. NORDSEEGEIST GmbH, Javenloch 2, 26434 Wangerland, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jan Hinrichs (Geschäftsführer), ist am 05.02.2025 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hanken, Up de Gast 3, D 26409 Wittmund, Tel.: 04462 9219890, Fax: 04462 9219899, E-Mail: info@hanken-insolvenzverwaltung.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.03.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 16.04.2025, 14:00 Uhr, Saal R06, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 16.03.2025 ) und dem Berichts- und Prüfungstermin ( Mittwoch, 16.04.2025, 14:00 Uhr, Saal R06, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich ), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 06.02.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.