Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRA 205280
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Jan Hinrichs Immobilien GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Javenloch 2, 26434 Wangerland
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRA 205280
EUID
DEP3210.HRA205280
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 155/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.11.2024 , 14:15 Uhr
Bestellung vorläufiger Insolvenzverwalter
15.11.2024
Eröffnung
05.02.2025 , 15:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.03.2025
Berichtstermin
16.04.2025 , 14:00 Uhr
Prüfungstermin
16.04.2025 , 14:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Jan Hinrichs Immobilien GmbH & Co.KG ist am 05.02.2025 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Aurich. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hanken bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 16.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 16.04.2025 um 14:00 Uhr in Aurich statt, an dem unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses entschieden wird.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Über das Vermögen der Jan Hinrichs Immobilien GmbH & Co.KG ist am 05.02.2025 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zuvor war am 14.11.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Axel Gerbers zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden, der später durch Rechtsanwalt Christian Hanken …
Über das Vermögen der Jan Hinrichs Immobilien GmbH & Co.KG ist am 05.02.2025 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zuvor war am 14.11.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Axel Gerbers zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden, der später durch Rechtsanwalt Christian Hanken ersetzt wurde. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endet am 16.03.2025. Der Berichts- und Prüfungstermin findet am 16.04.2025 um 14:00 Uhr in Aurich statt, wo auch über die Bestellung des Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses entschieden wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 155/24: Über das Vermögen der Jan Hinrichs Immobilien GmbH & Co.KG, Javenloch 2, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRA 205280), vertr. d.: 1. NORDSEEGEIST GmbH, Javenloch 2, 26434 Wangerland, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jan Hinrichs (Geschäftsführer), ist am 05.02.2025 um 15:30 Uhr das In…
9 IN 155/24: Über das Vermögen der Jan Hinrichs Immobilien GmbH & Co.KG, Javenloch 2, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRA 205280), vertr. d.: 1. NORDSEEGEIST GmbH, Javenloch 2, 26434 Wangerland, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jan Hinrichs (Geschäftsführer), ist am 05.02.2025 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hanken, Up de Gast 3, D 26409 Wittmund, Tel.: 04462 9219890, Fax: 04462 9219899, E-Mail: info@hanken-insolvenzverwaltung.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.03.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 16.04.2025, 14:00 Uhr, Saal R06, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 16.03.2025 ) und dem Berichts- und Prüfungstermin ( Mittwoch, 16.04.2025, 14:00 Uhr, Saal R06, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich ), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 06.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 155/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Jan Hinrichs Immobilien GmbH & Co.KG, Javenloch 2, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRA 205280), vertr. d.: 1. NORDSEEGEIST GmbH, Javenloch 2, 26434 Wangerland, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jan Hinrichs, Javenloch 2, 26434 Wan…
9 IN 155/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Jan Hinrichs Immobilien GmbH & Co.KG, Javenloch 2, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRA 205280), vertr. d.: 1. NORDSEEGEIST GmbH, Javenloch 2, 26434 Wangerland, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jan Hinrichs, Javenloch 2, 26434 Wangerland, (Geschäftsführer), ist am 14.11.2024 um 14:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist durch Beschluss vom 15.11.2024 Rechtsanwalt Christian Hanken, Up de Gast 3, D 26409 Wittmund, Tel.: 04462 9219890, Fax: 04462 9219899, E-Mail: info@hanken-insolvenzverwaltung.de bestellt worden. Rechtsanwalt Axel Gerbers, Sögestraße 70, 28195 Bremen ist entpflichtet worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 15.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 155/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Jan Hinrichs Immobilien GmbH & Co.KG, Javenloch 2, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRA 205280), vertr. d.: 1. NORDSEEGEIST GmbH, Javenloch 2, 26434 Wangerland, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jan Hinrichs, Javenloch 2, 26434 Wan…
9 IN 155/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Jan Hinrichs Immobilien GmbH & Co.KG, Javenloch 2, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRA 205280), vertr. d.: 1. NORDSEEGEIST GmbH, Javenloch 2, 26434 Wangerland, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jan Hinrichs, Javenloch 2, 26434 Wangerland, (Geschäftsführer), ist am 14.11.2024 um 14:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Gerbers, Sögestraße 70, 28195 Bremen, Tel.: 0421/178 99 80, Fax: 0421/178 99 811, E-Mail: bremen@jnp.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 14.11.2024
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