Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
JAO Sport GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 95889
EUID
DEM1103.HRB95889
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 915/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Jürgen Busalt
Adresse
Ludwigstraße 35, 68519 Viernheim
Termine & Fristen
Aufhebung
23.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JAO Sport GmbH in Viernheim ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Das Amtsgericht Darmstadt hat diese Entscheidung am 23.07.2026 bekannt gegeben. Hinsichtlich einer Nachtragsverteilung wird die Vorsteuererstattung aus der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2024 gemäß § 203 InsO vorbehalten, wobei der Insolvenzbeschlag insoweit bestehen bleibt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 915/17: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JAO Sport GmbH, Ludwigstraße 35, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 95889), vertr. d.: Jürgen Busalt, Ludwigstraße 35, 68519 Viernheim, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben. Die Nachtragsverteilung wird bezüglich der Vorsteuererstattung aus der Um…
9 IN 915/17: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JAO Sport GmbH, Ludwigstraße 35, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 95889), vertr. d.: Jürgen Busalt, Ludwigstraße 35, 68519 Viernheim, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben. Die Nachtragsverteilung wird bezüglich der Vorsteuererstattung aus der Umsatzsteuererklärung für 2024 vorbehalten, § 203 InsO. Insoweit bleibt der Insolvenzbeschlag bestehen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 23.07.2026
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