Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Jaramillo Vertrieb Lateinamerika GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Heerstraße 3, 34119 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 18005
EUID
DEM1607.HRB18005
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 44/23 h
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Jung
Kanzlei
Westhelle-Partner
Adresse
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Telefon
0561/3166311
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag
14.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Unterstützung und Beratung von inländischen Unternehmen und Unternehmen aus Lateinamerika bei Export von Waren nach Lateinamerika und Import von Waren aus Lateinamerika und Erbringung von dazugehörigen Dienstleistungen, unter Verwendung der eingetragenen Marken "Exporta Europa" und "Exporta Lateinamerika".
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jaramillo Vertrieb Lateinamerika GmbH, Entenanger 14, 34117 Kassel (HRB 18005), ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Jung bestellt. Das Verfahren hat bereits wesentliche Schritte durchlaufen: Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden am 19.08.2025 festgesetzt, wobei die Teilungsmasse 368,66 EUR beträgt. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Stichtag für den Schlusstermin sowie für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 14.10.2025. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge der Gläubiger schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Das Verfahren ist nach einer Laufzeit von über zwei Jahren am 02.04.2026 gemäß § 207 InsO eingestellt worden, da die Masse die Kosten des Verfahrens nicht decken konnte.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 44/23 h: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jaramillo Vertrieb Lateinamerika GmbH, Entenanger 14, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 18005), vertr. d.: Andrés Jaramillo Pulgarin, Heerstraße 3, 34119 Kassel, zz. unbekannten Aufenthalts, (Liquidator), ist am 02.04.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten…
666 IN 44/23 h: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jaramillo Vertrieb Lateinamerika GmbH, Entenanger 14, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 18005), vertr. d.: Andrés Jaramillo Pulgarin, Heerstraße 3, 34119 Kassel, zz. unbekannten Aufenthalts, (Liquidator), ist am 02.04.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 666 IN 44/23 h. In dem Insolvenzverfahren Jaramillo Vertrieb Lateinamerika GmbH, Entenanger 14, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 18005), vertr. d.: Andrés Jaramillo Pulgarin, Heerstraße 3, 34119 Kassel, (Liquidator), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts fe…
Geschäfts-Nr.: 666 IN 44/23 h. In dem Insolvenzverfahren Jaramillo Vertrieb Lateinamerika GmbH, Entenanger 14, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 18005), vertr. d.: Andrés Jaramillo Pulgarin, Heerstraße 3, 34119 Kassel, (Liquidator), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 08.08.2025 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf 368,66 EUR.
Der Berechnung des Insolvenzverwalters konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Im vorliegenden Fall wurde das Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von über 2 Jahren abgeschlossen.
Festgesetzt wurde die Mindestvergütung nach § 2 II Satz 1 InsVV.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen gemäß § 2 InsVV, für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen sowie die besonderen Auslagen nach § 4 II InsVV für 1 erstattungsfähige übertragene Zustellung.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 19.08.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 44/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jaramillo Vertrieb Lateinamerika GmbH, Entenanger 14, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 18005), vertr. d.: Andrés Jaramillo Pulgarin, Heerstraße 3, 34119 Kassel, (Liquidator), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
St…
666 IN 44/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jaramillo Vertrieb Lateinamerika GmbH, Entenanger 14, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 18005), vertr. d.: Andrés Jaramillo Pulgarin, Heerstraße 3, 34119 Kassel, (Liquidator), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 14.10.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
e) Anträge und Einwendungen zur eventuellen Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 19.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jaramillo Vertrieb Lateinamerika GmbH, Entenanger 14, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 18005), vertr. d.: Andrés Jaramillo Pulgarin, Heerstraße 3, 34119 Kassel, (Liquidator), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 368,66 EUR, abzüglich noch z…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jaramillo Vertrieb Lateinamerika GmbH, Entenanger 14, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 18005), vertr. d.: Andrés Jaramillo Pulgarin, Heerstraße 3, 34119 Kassel, (Liquidator), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 368,66 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 6.315,59 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 44/23 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
19.08.2025
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