Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 28855
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
JCC Heizungstechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Raiffeisenstraße 14c, 52538 Selfkant
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 28855
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER3101.HRB28855
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
92 IN 52/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Antragseingang
18.02.2026
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.07.2026 , 15:57 Uhr
Eröffnung
05.10.2026 , 10:48 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.11.2026
Einsicht Forderungstabelle
30.11.2026
Berichts- und Prüfungstermin
18.12.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand der Gesellschaft ist das Gas- und Wasserinstallateurhandwerk sowie der Zentralheizungs- und Lüftungsbau. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zwecke dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, ZweigniederIassungen im In- und Ausland zu errichten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Gebäudetechnik
Geschäftstätigkeit
Gas- und Wasserinstallation sowie Zentralheizungs- und Lüftungsbau
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Aachen hat am 13.07.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der JCC Heizungstechnik GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28855, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft ist im Gas- und Wasserinstallateurhandwerk tätig und wird gesetzlich durch Geschäftsführer Christian Stefan Voßenkaul vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Guido Utsch aus Mönchengladbach bestellt worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot auferlegt, während der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Am 18.02.2026 ist ein Insolvenzantrag einer Gläubigerin beim Amtsgericht Aachen eingegangen. Am 13.07.2026, um 15:57 Uhr, sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Rechtsanwalt Guido Utsch ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des Verwa…
Am 18.02.2026 ist ein Insolvenzantrag einer Gläubigerin beim Amtsgericht Aachen eingegangen. Am 13.07.2026, um 15:57 Uhr, sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Rechtsanwalt Guido Utsch ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen, und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind untersagt. Am 05.10.2026, um 10:48 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JCC Heizungstechnik GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Verfahren 92 IN 52/26 und 92 IN 145/26 sind miteinander verbunden. Rechtsanwalt Guido Utsch ist zum Insolvenzverwalter ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.11.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 18.12.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen und der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 30.11.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 52/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28855 eingetragenen JCC Heizungstechnik GmbH, Raiffeisenstr. 16 A, 52538 Selfkant, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Stefan Voßenkaul,…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 52/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28855 eingetragenen JCC Heizungstechnik GmbH, Raiffeisenstr. 16 A, 52538 Selfkant, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Stefan Voßenkaul,
Geschäftszweig: Gas- und Wasserinstallateurhandwerk u.a.
ist am 13.07.2026, um 15:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Guido Utsch, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
92 IN 52/26
Amtsgericht Aachen, 13.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 52/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28855 eingetragenen JCC Heizungstechnik GmbH, Raiffeisenstr. 16 A, 52538 Selfkant, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Stefan Voßenkaul,
Geschäftszweig: Gas- und Wasserinst…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 52/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28855 eingetragenen JCC Heizungstechnik GmbH, Raiffeisenstr. 16 A, 52538 Selfkant, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Stefan Voßenkaul,
Geschäftszweig: Gas- und Wasserinstallateurhandwerk u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.10.2026, um 10:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 92 IN 52/26 und 92 IN 145/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Guido Utsch, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.12.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 30.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
92 IN 52/26
Amtsgericht Aachen, 05.10.2026
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