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Insolvenzprofil
J.Cleve GmbH Innenausbau
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Jostenhof 15, 47441 Moers
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 6308
EUID
DER1304.HRB6308
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
39 IN 78/11
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Insolvenzverwalterin
Termine & Fristen
Schlusstermin
10.09.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb einer Schreinerei, der Innenausbau und der Trockenbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der J.Cleve GmbH Innenausbau ist anhängig. Das Amtsgericht Kleve hat die Vergütung der Insolvenzverwalterin sowie die zu erstattenden Auslagen festgesetzt. Als Grundlage für die Vergütungsberechnung wurde eine Insolvenzmasse von 2.133.415,05 EUR zugrunde gelegt. Der Regelsatz wurde auf 202,98 % festgesetzt. Neben der Regelvergütung wurden ein Pauschbetrag sowie Auslagen für die Übertragung der Zustellungen gewährt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 2.153.337,75 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 902.348,02 EUR zur Verfügung. Ein Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände ist für den 10.09.2024, 10:00 Uhr, im Amtsgericht Kleve anberaumt. Die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis und das Verteilungsverzeichnis liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 78/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der J.Cleve GmbH Innenausbau, Am Jostenhof 15, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus, Werner Paul Bechstein, Cyriakusstraße 43 c, 47839 Krefeld
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen d…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 78/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der J.Cleve GmbH Innenausbau, Am Jostenhof 15, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus, Werner Paul Bechstein, Cyriakusstraße 43 c, 47839 Krefeld
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 2.133.415,05 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 202,98 % des Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.02.2024.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die der Insolvenzverwalterin die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve oder dem Landgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve oder dem Landgericht Kleve eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -5 eingesehen werden.
39 IN 78/11
Amtsgericht Kleve, 19.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 78/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der J.Cleve GmbH Innenausbau, Am Jostenhof 15, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Werner Paul Bechstein, Cyriakusstraße 43 c, 47839 Krefeld
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nach…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 78/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der J.Cleve GmbH Innenausbau, Am Jostenhof 15, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Werner Paul Bechstein, Cyriakusstraße 43 c, 47839 Krefeld
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin)
- zur Erörterung der Schlussrechnung der Verwalterin;
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die evtl. noch bekannt werdenden, nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- zur Prüfung evtl. noch eingehender nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Dienstag, 10.09.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, , Sitzungssaal C -9 (Untergeschoss).
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -5 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
39 IN 78/11
Amtsgericht Kleve, 19.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 78/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der J.Cleve GmbH Innenausbau, Am Jostenhof 15, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Werner Paul Bechstein, Cyriakusstraße 43 c, 47839 Krefeld
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 78/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der J.Cleve GmbH Innenausbau, Am Jostenhof 15, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Werner Paul Bechstein, Cyriakusstraße 43 c, 47839 Krefeld
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 2.153.337,75 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 902.348,02 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -5 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
39 IN 78/11
Amtsgericht Kleve, 24.07.2024
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