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Insolvenzprofil
JeMaYaLiSa Reisemobile GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kronberger Straße 4, 63110 Rodgau
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 50834
EUID
DEM1114.HRB50834
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 451/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Sandra Wätzold
Adresse
Rubensstraße 12, 63110 Rodgau
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
12.08.2025
Forderungseinreichung
03.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Verkauf, die Vermietung und die Instandsetzung von Reisemobilen (Wohnmobile und Wohnanhänger).
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der JeMaYaLiSa Reisemobile GmbH sind verschiedene Verfahrensschritte erfolgt. Zunächst wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde das schriftliche Verfahren angeordnet, um die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin zu erörtern und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis entgegenzunehmen. Die Gläubiger sind aufgefordert, Anträge oder Einwendungen bis zum 03.007.2026 einzureichen. Zudem wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; hierfür ist eine Widerspruchsfrist bis zum 12.08.2025 gesetzt. Der verfügbare Massebestand beträgt 39.336,24 EUR, während die Summe der festgestellten Forderungen 524.105,53 EUR beträgt. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist bereits erteilt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 451/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JeMaYaLiSa Reisemobile GmbH, GmbH, Max-Planck-Straße 10, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50834), vertr. d.: Sandra Wätzold, Rubensstraße 12, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzver…
Geschäftsnummer: 8 IN 451/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JeMaYaLiSa Reisemobile GmbH, GmbH, Max-Planck-Straße 10, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50834), vertr. d.: Sandra Wätzold, Rubensstraße 12, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
3. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
4. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin, deren Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung der Insolvenzverwalterin entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung der Insolvenzverwalterin nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Die der vorläufigen Insolvenzverwalterin zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung der Insolvenzverwalterin. Weicht die Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom sogenannten Normalfall in einer auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Soweit keine oder nur eine geringe vergütungsrelevante Masse vorhanden ist, besteht gem. § 10 i. V. m. § 2 Absatz 2 InsVV ein Anspruch auf eine Mindestvergütung i.H.v. 1.000,- EUR zzgl. der entsprechenden Erhöhung für die zu berücksichtigenden Gläubiger zu (s. a. BGH, Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08).
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von der Insolvenzverwalterin zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 25.04.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 451/22: In dem Insolvenzverfahren JeMaYaLiSa Reisemobile GmbH, GmbH, Max-Planck-Straße 10, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50834),
vertreten durch:
Sandra Wätzold, Rubensstraße 12, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs.2 InsO).
Zudem wird schriftlich…
AZ: 8 IN 451/22: In dem Insolvenzverfahren JeMaYaLiSa Reisemobile GmbH, GmbH, Max-Planck-Straße 10, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50834),
vertreten durch:
Sandra Wätzold, Rubensstraße 12, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs.2 InsO).
Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 03.07.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 451/22:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JeMaYaLiSa Reisemobile GmbH, GmbH, Max-Planck-Straße 10, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50834), vertr. d.: Sandra Wätzold, Rubensstraße 12, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin),, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vollständig…
AZ: 8 IN 451/22:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JeMaYaLiSa Reisemobile GmbH, GmbH, Max-Planck-Straße 10, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50834), vertr. d.: Sandra Wätzold, Rubensstraße 12, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin),, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach, 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 451/22:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JeMaYaLiSa Reisemobile GmbH, GmbH, Max-Planck-Straße 10, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50834), vertr. d.: Sandra Wätzold, Rubensstraße 12, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilung vorgenommen…
AZ: 8 IN 451/22:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JeMaYaLiSa Reisemobile GmbH, GmbH, Max-Planck-Straße 10, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50834), vertr. d.: Sandra Wätzold, Rubensstraße 12, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilung vorgenommen werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 39.336,24 EUR, abzüglich der Honorarkosten und Auslagen der Insolvenzverwalterin und der Gerichtskosten. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 524.105,53 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Verfahrensbeteiligten niedergelegt.
Offenbach am Main, 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 451/22. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JeMaYaLiSa Reisemobile GmbH, GmbH, Max-Planck-Straße 10, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50834), vertr. d.: Sandra Wätzold, Rubensstraße 12, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin d…
Geschäftsnummer: 8 IN 451/22. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JeMaYaLiSa Reisemobile GmbH, GmbH, Max-Planck-Straße 10, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50834), vertr. d.: Sandra Wätzold, Rubensstraße 12, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Auslagenpauschale
3. XXXXX Euro Zustellungsauslagen
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Die Insolvenzverwalterin erhält für die von ihr ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Berechnungsgrundlage für die Vergütung der Insolvenzverwalterin ist gemäß § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Absatz 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der Insolvenzverwalterin sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters unter Berücksichtigung der sicher noch zu erwartenden Massezuflüsse von einer Insolvenzmasse in Höhe von 65.733,36 EURO ausgegangen.
Dem Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung des § 2 InsVV war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Die Insolvenzverwalterin kann gem. § 8 III InsVV nach ihrer Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 % danach 10% der gesetzlichen Vergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit der Insolvenzverwalterin beträgt.
Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten.
Für die Übertragung der Zustellungen im Sinne des § 8 Abs. 3 InsO gilt Nr. 9002 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz entsprechend, § 4 Abs. 2 InsVV
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der von der Insolvenzverwalterin zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 19.05.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 451/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JeMaYaLiSa Reisemobile GmbH, GmbH, Max-Planck-Straße 10, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50834), vertr. d.: Sandra Wätzold, Rubensstraße 12, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftli…
8 IN 451/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JeMaYaLiSa Reisemobile GmbH, GmbH, Max-Planck-Straße 10, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50834), vertr. d.: Sandra Wätzold, Rubensstraße 12, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 12.08.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.07.2025
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