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Insolvenzprofil
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jennewein Metalltechnik GmbH & Co. KG ist Masseunzulänglichkeit nach § 208 Abs. 1 InsO eingetreten, was der Insolvenzverwalter am 24.0
02.2024 angezeigt hat. Die Prüfung der bis zum 12.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 26.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann nicht mit einfacher E-Mail erfolgen, sondern muss formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Originalbekanntmachung
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