Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Jens Koch GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bochumer Str. 134 - 136, 44625 Herne
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 9245
EUID
DER2201.HRB9245
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 456/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl
Adresse
Wibbeltstr. 7, 44649 Herne
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.06.2025 , 14:10 Uhr
Eröffnung
01.08.2025 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.09.2025
Berichtstermin
23.10.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
23.10.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung im Verwaltungs-, Produktions- und Montagebereich sowie alle dazugehörigen Dienstleistungen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Montage- und Demontage im Bereich Maschinen- und Anlagenbau sowie Stahl- und Rohrleitungsbau sowie die Übernahme vorgenannter Arbeiten im Bereich Elektroanlagenbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jens Koch GmbH ist am 01.08.2025 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage waren Anträge der Schuldnerin sowie eines Gläubigers. Zuvor waren am 12.06.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Verfahren 80 IN 456/25 und 80 IN 247/25 sind miteinander verbunden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.09.2025 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 23.10.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Bochum angesetzt. Am 05.08.2025 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 247/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Jens Koch GmbH, Bochumer Str. 134-136, 44625 Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Arina Staniszewska, Sonnenacker 2 A, 40489 Düsseldorf und Herrn Igor Ivanov, Bismarckstr. 79, 40210 Düssel…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 247/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Jens Koch GmbH, Bochumer Str. 134-136, 44625 Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Arina Staniszewska, Sonnenacker 2 A, 40489 Düsseldorf und Herrn Igor Ivanov, Bismarckstr. 79, 40210 Düsseldorf
ist am 12.06.2025, um 14:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl, Wibbeltstr. 7, 44649 Herne bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 247/25
Amtsgericht Bochum, 12.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 456/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 9245 eingetragenen Jens Koch GmbH, gegründet am 23.11.2000, Bochumer Str. 134-136, 44625 Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Arina Staniszewska, Sonnenacker 2 A, 40489 Dü…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 456/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 9245 eingetragenen Jens Koch GmbH, gegründet am 23.11.2000, Bochumer Str. 134-136, 44625 Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Arina Staniszewska, Sonnenacker 2 A, 40489 Düsseldorf und Herrn Igor Ivanov, Bismarckstr. 79, 40210 Düsseldorf
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2025, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 02.04.2025 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 80 IN 456/25 und 80 IN 247/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl, Wibbeltstr. 7, 44649 Herne.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 23.10.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Erdgeschoss, Sitzungssaal A0.08.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
80 IN 456/25
Bochum, 01.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 456/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 9245 eingetragenen Jens Koch GmbH, Bochumer Str. 134-136, 44625 Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Arina Staniszewska, Sonnenacker 2 A, 40489 D…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 456/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 9245 eingetragenen Jens Koch GmbH, Bochumer Str. 134-136, 44625 Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Arina Staniszewska, Sonnenacker 2 A, 40489 Düsseldorf und Herrn Igor Ivanov, Bismarckstr. 79, 40210 Düsseldorf
ist am 05.08.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 456/25
Amtsgericht Bochum, 19.08.2025
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