Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Jerch Schadenmanagement GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Hurststraße 9, 77815 Bühl
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 725363
EUID
DEB8535.HRB725363
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Baden-Baden
Aktenzeichen
11 IN 137/19
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl
Adresse
null, Achern
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
16.07.2025
Schlusstermin
22.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Komplettsanierung von Brand-, Wasser- und Schimmelschäden an Gebäuden aus einer Hand mit einem hohen Service- und Qualitätsstandard.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jerch Schadenmanagement GmbH, mit Sitz in Bühl, ist der Insolvenzverwalter Dr. Dirk Pehl bestellt. Das Verfahren umfasst die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen, wofür eine Widerspruchsfrist bis zum 16.0ende.2025 besteht. Es sind nicht nachrangige Insolvenzforderungen in Höhe von 849.771,57 EURO festgestellt worden, während eine zur Verteilung verfügbare Masse von 12.497,16 EURO vorhanden ist. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters sind bereits festgesetzt worden. Das Amtsgericht Baden-Baden hat zudem die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet; hierfür ist eine Stellungnahmefrist bis zum 22.06.2026 für die Schlussrechnung, den Vergütungsantrag sowie das Schlussverzeichnis vorgesehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 137/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Jerch Schadenmanagement GmbH, Hurststraße 9, 77815 Bühl, vertreten durch den Geschäftsführer Ewald Jerch
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 725363
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ecovis Grieger Mal…
11 IN 137/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Jerch Schadenmanagement GmbH, Hurststraße 9, 77815 Bühl, vertreten durch den Geschäftsführer Ewald Jerch
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 725363
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ecovis Grieger Mallison, Postfach 10 42 14, 18010 Rostock, Gz.: 000557-18/TJ/UP
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hat das Amtsgericht Baden-Baden am 23.03.2026 beschlossen:
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Die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren wird angeordnet (§§ 196, 197 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zum 22.06.2026 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen (hinsichtlich des Schlussverzeichnisses nur Überprüfung der Verfahrensweise §§ 189, 190, 191 InsO);
Hinweis :
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Baden-Baden, Zimmer 207 - 209, niedergelegt; eine Akteneinsicht bitten wir einige Tage vorher mit der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts telefonisch abzusprechen.
Amtsgericht Baden-Baden, den 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 137/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Jerch Schadenmanagement GmbH, Hurststraße 9, 77815 Bühl, vertreten durch den Geschäftsführer Ewald Jerch
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 725363
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ecovis Grieger Mal…
11 IN 137/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Jerch Schadenmanagement GmbH, Hurststraße 9, 77815 Bühl, vertreten durch den Geschäftsführer Ewald Jerch
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 725363
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ecovis Grieger Mallison, Postfach 10 42 14, 18010 Rostock, Gz.: 000557-18/TJ/UP
Es ist eine zur Verteilung zur Verfügung stehende Masse in Höhe von 12.497,16 EURO vorhanden. Es sind 849.771,57 EURO nicht nachrangige Insolvenzforderungen festgestellt worden. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Gläubiger liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Baden-Baden- Insolvenzgericht Zimmer 207 zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Baden-Baden, den 23.03.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 137/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Jerch Schadenmanagement GmbH, Hurststraße 9, 77815 Bühl, vertreten durch den Geschäftsführer Ewald Jerch
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 725363
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ecovis Grieger M…
11 IN 137/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Jerch Schadenmanagement GmbH, Hurststraße 9, 77815 Bühl, vertreten durch den Geschäftsführer Ewald Jerch
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 725363
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ecovis Grieger Mallison, Postfach 10 42 14, 18010 Rostock, Gz.: 000557-18/TJ/UP
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Beschluss:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 15.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 137/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Jerch Schadenmanagement GmbH, Hurststraße 9, 77815 Bühl, vertreten durch den Geschäftsführer Ewald Jerch
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 725363
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ecovis Grieger M…
11 IN 137/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Jerch Schadenmanagement GmbH, Hurststraße 9, 77815 Bühl, vertreten durch den Geschäftsführer Ewald Jerch
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 725363
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ecovis Grieger Mallison, Postfach 10 42 14, 18010 Rostock, Gz.: 000557-18/TJ/UP
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Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Dirk Pehl, Achern, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter wurden festgesetzt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden Vergütung und Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Gesamtbetrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe :
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit 01.07.2019 aus. Er hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abhängt; je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 63 InsO, §§ 1, 3 InsVV).
Bei Beendigung des Verfahrens errechnet sich die Insolvenzverwaltervergütung aus einem Wert der Insolvenzmasse von 127.368,27 EURO. Der Regelsatz der Vergütung nach § 2 Ins VV beträgt demnach XXXX EURO.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung aufgrund Fortführung des Geschäftsbetriebes ist eine Erhöhung der Regelvergütung um XXXX % gerechtfertigt. Daher war die Regelvergütung in Höhe von XXXX EURO festzusetzen.
Wegen der Verwertung von Absonderungsgut musste eine Vergleichsberechnung für die Vergütung erstellt werden. Der daraus folgende maximale Mehrbetrag gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV beträgt XXXX EURO. Somit war die Regelvergütung unter Berücksichtigung der Absonderungsrechte in Höhe von insgesamt XXXX EURO entstanden.
Der Insolvenzverwalter hat bezüglich der Auslagen den Pauschsatz begrenzt auf 30 % der Regelvergütung zuzüglich Zustellungsauslagen aufgrund der Übertragung von Zustellungen gemäß § 8 Absatz 3 InsO geltend gemacht.
Vergütung und Auslagen waren gemäß § 7 InsVV mit der Umsatzsteuer in Höhe von 19 % zu bemessen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 02.12.2025 verwiesen.
Die Beteiligten hatten Gelegenheit, zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Die zum Abschluss des Verfahrens vorhandene Insolvenzmasse beträgt XXXX EURO. Somit ist die Verwaltervergütung aus der Insolvenzmasse gedeckt und kann aus dieser entnommen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 23.06.2026
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