Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 7332
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Insolvenzprofil
Jessen Bauunternehmung GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
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1Erfasst
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2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRA 7332
EUID
DER1504.HRA7332
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
19 IN 91/17
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
30.01.2018
Frist zur Stellungnahme
14.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jessen Bauunternehmung GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Mönchengladbach anhängig. Die Insolvenzverwalterin hat am 30.01.2018 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig wurde. Nach Verwertung des Vermögens und Zustimmung des Gerichts zur Schlussverteilung betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 598.268,56 EUR. Für die Verteilung steht jedoch kein Betrag zur Verfügung (0,00 EUR). Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 14.10.2026 schriftlich Stellung zu nehmen, unter anderem zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens gemäß § 211 InsO sowie zur Schlussrechnung. Das Verfahren ist auf Grundlage der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 91/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 7332 eingetragenen Jessen Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Hennes-Weisweiler-Allee 16, 41179 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Ges…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 91/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 7332 eingetragenen Jessen Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Hennes-Weisweiler-Allee 16, 41179 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16539 eingetragene Jessen Bauunternehmung Verwaltungs GmbH, Hennes-Weisweiler-Allee 16, 41179 Mönchengladbach, diese vertreten durch die Geschäftsführer Ulrich Bücker, Brucknerallee 59, 41236 Mönchengladbach und Frank Wolters, Hennes-Weisweiler-Allee 16, 41179 Mönchengladbach
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 598.268,56 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 203 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
19 IN 91/17
Amtsgericht Mönchengladbach, 24.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 91/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 7332 eingetragenen Jessen Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Hennes-Weisweiler-Allee 16, 41179 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Ges…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 91/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 7332 eingetragenen Jessen Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Hennes-Weisweiler-Allee 16, 41179 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16539 eingetragene Jessen Bauunternehmung Verwaltungs GmbH, Hennes-Weisweiler-Allee 16, 41179 Mönchengladbach, diese vertreten durch die Geschäftsführer Ulrich Bücker, Brucknerallee 59, 41236 Mönchengladbach und Frank Wolters, Kapellen 10, 51246 Würselen
Verfahrensbevollmächtigte:
BDO LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Georg-Glock-Straße 8, 40474 Düsseldorf
ist am 30.01.2018 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
14.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- Schlussrechnung und Vergütungsantrag der Verwalterin;
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 203 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
19 IN 91/17
Amtsgericht Mönchengladbach, 19.08.2026
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