Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 27291
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Insolvenzprofil
Jezidzic GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hegestraße 174, 45966 Gladbeck
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 27291
EUID
DER2503.HRB27291
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 105/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.04.2025 , 11:46 Uhr
Eröffnung
10.10.2025 , 10:34 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.11.2025
Prüfungstermin
24.11.2025
Gläubigerversammlung
15.12.2025
Anzeige Masseunzulänglichkeit
12.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Gaststätte
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jezidzic GmbH ist am 10.10.2025 um 10:34 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Anträge stellten die Schuldnerin sowie ein Gläubiger. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Klein ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 06.11.2025. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 24.11.2025 statt. Spätestens ab dem 12.11.2025 werden die Tabelle mit den Forderungen und Anmeldeunterlagen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wurde verzichtet. Am 15.12.2025 findet eine schriftliche Gläubigerversammlung statt, in der über eine Betriebsveräußerung mit Wirkung ab dem 10.10.2025 an besonders Interessierte beschlossen werden soll. Verfahrensbeteiligte können bis zu diesem Termin schriftliche Stellungnahmen einreichen. Am 12.01.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jezidzic GmbH ist am 10.10.2025 um 10:34 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage waren Anträge der Schuldnerin vom 24.07.2025 sowie eines Gläubigers vom 14.02.2025. Rechtsanwalt Christian Klein ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jezidzic GmbH ist am 10.10.2025 um 10:34 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage waren Anträge der Schuldnerin vom 24.07.2025 sowie eines Gläubigers vom 14.02.2025. Rechtsanwalt Christian Klein ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.11.2025 anzumelden. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 24.11.2025 statt. Eine Betriebsveräußerung soll auf Beschluss der Gläubigerversammlung mit Wirkung ab dem 10.10.2025 erfolgen; die schriftliche Abstimmung hierzu ist bis zum 15.12.2025 möglich. Am 12.01.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 105/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27291 eingetragenen Jezidzic GmbH, vertr. d. d. Gf., Hegestr. 174, 45966 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ivica Jezidzic, Hegestr. 174, 45966 G…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 105/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27291 eingetragenen Jezidzic GmbH, vertr. d. d. Gf., Hegestr. 174, 45966 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ivica Jezidzic, Hegestr. 174, 45966 Gladbeck
ist am 12.01.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
167 IN 105/25
Amtsgericht Essen, 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 105/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27291 eingetragenen Jezidzic GmbH, vertr. d. d. Gf., Hegestr. 174, 45966 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ivica Jezidzic, Hegestr. 174, 45966 Gladbeck
Geschäftszweig: Be…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 105/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27291 eingetragenen Jezidzic GmbH, vertr. d. d. Gf., Hegestr. 174, 45966 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ivica Jezidzic, Hegestr. 174, 45966 Gladbeck
Geschäftszweig: Betrieb einer Gaststätte
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.10.2025, um 10:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 14.02.2025 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christian Klein, Südring-Center-Promenade 1, 46242 Bottrop.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 24.11.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 12.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
167 IN 105/25
Essen, 10.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 105/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27291 eingetragenen Jezidzic GmbH, vertr. d. d. Gf., Hegestr. 174, 45966 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ivica Jezidzic, Hegestr. 174, 45966 G…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 105/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27291 eingetragenen Jezidzic GmbH, vertr. d. d. Gf., Hegestr. 174, 45966 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ivica Jezidzic, Hegestr. 174, 45966 Gladbeck
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thomas Scuric, Bongardstr. 33, 44787 Bochum
wird auf Antrag der Insolvenzverwalterin die Gläubigerversammlung einberufen, §§ 74, 75 InsO.
Die Gläubigerversammlung wird schriftlich durchgeführt.
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 15.12.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über eine Betriebsveräußerung mit Wirkung ab dem 10.10.2025 an besonders Interessierte (§ 162 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 25.11.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
167 IN 105/25
Amtsgericht Essen, 26.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 27/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27291 eingetragenen Jezidzic GmbH, vertr. d. d. Gf., Hegestr. 174, 45966 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ivica Jezidzic, Hegestr. 174…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 27/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27291 eingetragenen Jezidzic GmbH, vertr. d. d. Gf., Hegestr. 174, 45966 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ivica Jezidzic, Hegestr. 174, 45966 Gladbeck
Geschäftszweig: Betrieb einer Gaststätte
ist am 22.04.2025, um 11:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein, Südring-Center-Promenade 1, 46242 Bottrop bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
167 IN 27/25
Amtsgericht Essen, 22.04.2025
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