Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
JF Bau-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Zum Gewerbegebiet 15 - 17, 49696 Molbergen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 212858
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP3210.HRB212858
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
9 IN 13/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
16.10.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
13.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
An- und Verkauf von Grundstücken, deren Projektierung und Erschließung, die Baubetreuung und Baubegleitung sowie die Tätigkeit als Bauträger, der Handel mit Baustoffen sowie die Vermarktung von regenerativen Energien.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Immobilien
Subbranche
Projektentwicklung & Bauträger
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Projektierung, Erschließung und Bauträgertätigkeit für Grundstücke sowie Handel mit Baustoffen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JF Bau-GmbH, Molbergen, ist am 25.03.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin durch das Amtsgericht Cloppenburg fortgeschritten. Die Anordnung erfolgt im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens. Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Schroth aus Oldenburg bestellt worden. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie ggf. auch Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Cloppenburg vorgehen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JF Bau-GmbH, Molbergen, ist am 25.03.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Rechtsanwalt Martin Schroth wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.07.2026 ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden, wobei Herr Schroth auch al…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JF Bau-GmbH, Molbergen, ist am 25.03.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Rechtsanwalt Martin Schroth wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.07.2026 ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden, wobei Herr Schroth auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestätigt wurde. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 11.08.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 11.09.2026. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JF Bau-GmbH mit Sitz in Molbergen ist am 01.07.2026 durch das Amtsgericht Cloppenburg eröffnet worden. Zuvor war bereits am 25.03.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Martin Schroth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JF Bau-GmbH mit Sitz in Molbergen ist am 01.07.2026 durch das Amtsgericht Cloppenburg eröffnet worden. Zuvor war bereits am 25.03.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Martin Schroth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist Rechtsanwalt Martin Schroth nunmehr als endgültiger Insolvenzverwalter tätig. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 11.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 11.09.2026 festgelegt. Am 29.07.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JF Bau-GmbH ist am 01.07.2026 eröffnet worden. Zuvor war am 25.03.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Martin Schroth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung des Verfahrens ist Rechtsanwalt Martin Schroth auch als endgültig…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JF Bau-GmbH ist am 01.07.2026 eröffnet worden. Zuvor war am 25.03.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Martin Schroth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung des Verfahrens ist Rechtsanwalt Martin Schroth auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 11.08.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 11.09.2026. Am 29.07.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung wurde ein mündliches Verfahren angeordnet. Der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung ist auf den 16.10.2026 um 10:00 Uhr angesetzt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JF Bau-GmbH ist am 01.07.2026 eröffnet worden. Zuvor war am 25.03.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Martin Schroth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverw…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JF Bau-GmbH ist am 01.07.2026 eröffnet worden. Zuvor war am 25.03.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Martin Schroth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 11.08.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 11.09.2026. Eine besondere Gläubigerversammlung findet am 16.10.2026 statt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen zu beschließen. Die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist wird im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin der 13.11.2026 ist. Am 29.07.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 13/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JF Bau-GmbH, Zum Gewerbegebiet 15-17, 49696 Molbergen (AG Oldenburg, HRB 212858), vertr. d.: Josef Folk, Zum Gewerbegebiet 15-17, 49696 Molbergen, (Geschäftsführer), ist am 25.03.2026 um 08:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegn…
9 IN 13/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JF Bau-GmbH, Zum Gewerbegebiet 15-17, 49696 Molbergen (AG Oldenburg, HRB 212858), vertr. d.: Josef Folk, Zum Gewerbegebiet 15-17, 49696 Molbergen, (Geschäftsführer), ist am 25.03.2026 um 08:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Schroth, Alexanderstraße 127, 26121 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 95 09 10, Fax: 0441 95 09 177, E-Mail: info@schroth-siefken.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 25.03.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 13/26 : Über das Vermögen der JF Bau-GmbH, Zum Gewerbegebiet 15-17, 49696 Molbergen (AG Oldenburg, HRB 212858), vertr. d.: Josef Folk, Zum Gewerbegebiet 15-17, 49696 Molbergen, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2026 um 11:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Martin Schr…
9 IN 13/26 : Über das Vermögen der JF Bau-GmbH, Zum Gewerbegebiet 15-17, 49696 Molbergen (AG Oldenburg, HRB 212858), vertr. d.: Josef Folk, Zum Gewerbegebiet 15-17, 49696 Molbergen, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2026 um 11:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Martin Schroth, Alexanderstraße 127, 26121 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 95 09 10, Fax: 0441 95 09 177, E-Mail: info@schroth-siefken.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.08.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 11.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (11.08.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (11.09.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 02.07.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
www.amtsgericht-cloppenburg.niedersachsen.de.
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 13/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JF Bau-GmbH, Zum Gewerbegebiet 15-17, 49696 Molbergen (AG Oldenburg, HRB 212858), vertr. d.: Josef Folk, Zum Gewerbegebiet 15-17, 49696 Molbergen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 29.07.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse z…
9 IN 13/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JF Bau-GmbH, Zum Gewerbegebiet 15-17, 49696 Molbergen (AG Oldenburg, HRB 212858), vertr. d.: Josef Folk, Zum Gewerbegebiet 15-17, 49696 Molbergen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 29.07.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Cloppenburg, 29.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 13/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JF Bau-GmbH, Zum Gewerbegebiet 15-17, 49696 Molbergen (AG Oldenburg, HRB 212858), vertr. d.: Josef Folk, Zum Gewerbegebiet 15-17, 49696 Molbergen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubiger…
9 IN 13/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JF Bau-GmbH, Zum Gewerbegebiet 15-17, 49696 Molbergen (AG Oldenburg, HRB 212858), vertr. d.: Josef Folk, Zum Gewerbegebiet 15-17, 49696 Molbergen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 16.10.2026, 10:00 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- hier: Erteilung von folgenden Ermächtigungen:
a) Ermächtigung des Insolvenzverwalters, hinsichtlich des unbeweglichen Vermögens der Schuldnerin nach pflichtgemäßen Ermessen eine (auch freihändige) Verwertung vorzunehmen, in Verträge, welche die Schuldnerin vorinsolvenzlich begründet hatte, einzutreten, deren Eintritt abzulehnen oder diese zu modifizieren - sowie den Grundbesitz aus der Insolvenzmasse freizugeben.
b) Ermächtigung des Insolvenzverwalters, Rechtsstreite, an denen die Schuldnerin vorinsolvenzlich beteiligt war, nach eigenem Ermessen aufzunehmen; nach eigenem Ermessen Forderungen der Schuldnerin (auch gerichtlich) geltend zu machen, sich über diese zu vergleichen, von einer Geltendmachung Abstand zu nehmen oder diese aus der Insolvenzmasse freizugeben,
c) Ermächtigung des Insolvenzverwalters, die in dem Bericht gem. § 156 InsO vom 27.08.2026 mit einem Erinnerungswert von 1,00 EUR angesetzten Positionen nach eigenen, pflichtgemäßen Ermessen zu verwerten, diese (auch gerichtlich) geltend zu machen, sich über diese zu vergleichen, von einer Verwertung Abstand zu nehmen oder diese aus der Insolvenzmasse freizugeben.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 28.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 13/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JF Bau-GmbH, Zum Gewerbegebiet 15-17, 49696 Molbergen (AG Oldenburg, HRB 212858), vertr. d.: 1. Josef Folk, Zum Gewerbegebiet 15-17, 49696 Molbergen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen w…
9 IN 13/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JF Bau-GmbH, Zum Gewerbegebiet 15-17, 49696 Molbergen (AG Oldenburg, HRB 212858), vertr. d.: 1. Josef Folk, Zum Gewerbegebiet 15-17, 49696 Molbergen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 05.10.2026
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