Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
J&F TGA Gießen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Johannesstraße 17, 35390 Gießen
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 6691
EUID
DEM1406.HRB6691
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 102/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michel Lichtenberg
Adresse
Braugasse 7, 35390 Gießen
Telefon
0641/480290-38
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
29.07.2025 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.10.2025
Prüfungstermin
28.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Planung, Projektierung sowie Bauleitung von haustechnischen Anlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der J&F TGA Gießen GmbH ist am 29.07.2025 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michel Lichtenberg. Insolvenzforderungen sind bis zum 07.1erm10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 28.10.2025. Einwendungen oder Anträge gegen Forderungsanmeldungen sowie bestimmte Anträge (z. B. zur Wahl eines anderen Verwalters oder zur Fortführung des Geschäftsbetriebes) müssen bis zu diesem Termin beim Insolvenzgericht eingegangen sein. Am 16.02.2026 wurde angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 102/25 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
J&F TGA Gießen GmbH, Ingenieurbüro für Elektroplanung, Johannesstraße 17, 35390 Gießen (AG Gießen , HRB 6691),
vertreten durch:
André Leisten, Krementzstraße 4, 50931 Köln, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter gem. §…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 102/25 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
J&F TGA Gießen GmbH, Ingenieurbüro für Elektroplanung, Johannesstraße 17, 35390 Gießen (AG Gießen , HRB 6691),
vertreten durch:
André Leisten, Krementzstraße 4, 50931 Köln, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schreiben vom 16.02.2026, bei Gericht eingegangen am 16.02.2026 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Gießen, 17.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 102/25 :
Über das Vermögen der
J&F TGA Gießen GmbH, Ingenieurbüro für Elektroplanung, Johannesstraße 17, 35390 Gießen (AG Gießen , HRB 6691), vertr. d.: André Leisten, Krementzstraße 4, 50931 Köln, (Geschäftsführer),
ist am 29.07.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet wo…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 102/25 :
Über das Vermögen der
J&F TGA Gießen GmbH, Ingenieurbüro für Elektroplanung, Johannesstraße 17, 35390 Gießen (AG Gießen , HRB 6691), vertr. d.: André Leisten, Krementzstraße 4, 50931 Köln, (Geschäftsführer),
ist am 29.07.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Michel Lichtenberg, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/480290-38, Fax: 0641/48029030, E-Mail: lichtenberg@rae-voelpel.com .
Insolvenzforderungen sind bis zum 07.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 28.10.2025. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 29.07.2025
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