Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 15462
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Insolvenzprofil
JG Fliesendesign GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Auf dem Bieleken 35, 33104 Paderborn
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 15462
EUID
DER2809.HRB15462
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
97 IN 205/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Birte Meister
Adresse
Adenauerplatz4, 33602 Bielefeld
Telefon
0521-91414884
Termine & Fristen
Eröffnung
12.03.2026 , 13:59 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.04.2026
Einsichtnahme Unterlagen
07.05.2026
Prüfungstermin
21.05.2026
Masseunzulänglichkeit
03.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Fliesen, Naturstein und Bauchemie sowie Baustoffen aller Art; Laminatverlegung; Schneidearbeiten von Keramiksockelleisten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JG Fliesendesign GmbH ist am 12.03.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Anträge stellten eine Gläubigerin sowie die Schuldnerin selbst. Zugleich werden die Verfahren 97 IN 205/25 und 97 IN 268/25 verbunden. Zur Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Birte Meister ernannt. Forderungen sind bis zum 30.04.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 21.05.2026, an dem auch die Prüfung stattfindet. Unterlagen liegen ab dem 07.05.2026 zur Einsicht aus. Am 03.06.2026 geht bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin ein, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 205/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15462 eingetragenen JG Fliesendesign GmbH, Auf dem Bieleken 35, 33104 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Martina Gerkens, Auf dem Bieleken 35, 33104 Paderborn
wir…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 205/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15462 eingetragenen JG Fliesendesign GmbH, Auf dem Bieleken 35, 33104 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Martina Gerkens, Auf dem Bieleken 35, 33104 Paderborn
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 12.03.2026, um 13:59 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 19.11.2025 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 97 IN 205/25 und 97 IN 268/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Birte Meister, Adenauerplatz4, 33602 Bielefeld, Telefon: 0521-91414884, Fax: 052191414884.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 21.05.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 07.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 233 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
97 IN 205/25
Paderborn, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 205/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15462 eingetragenen JG Fliesendesign GmbH, Auf dem Bieleken 35, 33104 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Martina Gerkens, Auf dem Bielek…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 205/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15462 eingetragenen JG Fliesendesign GmbH, Auf dem Bieleken 35, 33104 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Martina Gerkens, Auf dem Bieleken 35, 33104 Paderborn
ist am 03.06.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
97 IN 205/25
Amtsgericht Paderborn, 05.06.2026
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