Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
JH Montagen oHG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
OHG
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRA 51917
EUID
DEF1103R.HRA51917
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
36j IN 4443/17
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Fristende für Einwendungen
27.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JH Montagen oHG ist die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren beschlossen. Die Erörterung der Schlussrechnung sowie die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Gläubiger sind vorgesehen. Hierzu besteht die Gelegenheit, Einwendungen bis einschließlich 27.08.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Im Verfahren stehen Forderungen in Höhe von 71.145,96 Euro einem Massebestand von 21.923,48 Euro gegenüber. Der Insolvenzbeslag bleibt hinsichtlich der verbleibenden Ansprüche gemäß § 128 HGB gegenüber den Eheleuten Carmen und Joachim Horst aus dem Vergleich vom 15.07.2023 aufrechterhalten. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 InsO aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36j IN 4443/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JH Montagen oHG, Allee der Kosmonauten 32b, 12681 Berlin,
vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Carmen Horst und Joachim Horst
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 51917
- Schuldnerin -
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Das Insol…
36j IN 4443/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JH Montagen oHG, Allee der Kosmonauten 32b, 12681 Berlin,
vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Carmen Horst und Joachim Horst
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 51917
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 InsO
a u f g e h o b e n .
2.Der Insolvenzbeschlag bleibt hinsichtlich
hinsichtlich der verbleibenden Ansprüche gem. § 128 HGB gegenüber den Eheltuen Carmen und Joachim Horst aus dem Vergleich vom 15.07.2023
aufrechterhalten (BGH, Beschluss vom 12.01.2006, IX ZB 239/04). Eingehende Beträge sind zunächst auf die Verfahrenskosten zu verrechnen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36j IN 4443/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JH Montagen oHG, Allee der Kosmonauten 32b, 12681 Berlin,
vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Carmen Horst und Joachim Horst
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 51917
- Schuldnerin -
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|findet m…
36j IN 4443/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JH Montagen oHG, Allee der Kosmonauten 32b, 12681 Berlin,
vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Carmen Horst und Joachim Horst
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 51917
- Schuldnerin -
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|findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 21.923,48 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 71.145,96 Euro.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36j IN 4443/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JH Montagen oHG, Allee der Kosmonauten 32b, 12681 Berlin, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Carmen Horst und Joachim Horst
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 51917
- Schuldnerin -
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1. Die Du…
36j IN 4443/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JH Montagen oHG, Allee der Kosmonauten 32b, 12681 Berlin, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Carmen Horst und Joachim Horst
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 51917
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.08.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 71.145,96 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 21.923,48 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36j IN 4443/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JH Montagen oHG, Allee der Kosmonauten 32b, 12681 Berlin, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Carmen Horst und Joachim Horst
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 51917
- Schuldnerin -
|
Für die f…
36j IN 4443/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JH Montagen oHG, Allee der Kosmonauten 32b, 12681 Berlin, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Carmen Horst und Joachim Horst
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 51917
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 71.145,96 EUR steht ein Betrag von 21.923,48 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.07.2025
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