Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der J.I.M. UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sören-Mac Mahr hat seine Vergütung und Auslagen durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden festsetzen lassen. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet; ein besonderer Prüfungstermin mit Stichtag zum 29.07.2025 ist bestimmt. Der verfügbare Massebestand beträgt 61.857,37 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 243.051,90 EUR zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist auf den 10.03.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung bei Gericht eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 119/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J.I.M. UG (haftungsbeschränkt), Rheinallee 2, 65396 Walluf (AG Wiesbaden , HRB 27258), vertr. d.: Magkriotis Katsoulidis, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfah…
10 IN 119/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J.I.M. UG (haftungsbeschränkt), Rheinallee 2, 65396 Walluf (AG Wiesbaden , HRB 27258), vertr. d.: Magkriotis Katsoulidis, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 19.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 119/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J.I.M. UG (haftungsbeschränkt), Rheinallee 2, 65396 Walluf (AG Wiesbaden , HRB 27258), vertr. d.: Magkriotis Katsoulidis, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
xxx
EUR…
10 IN 119/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J.I.M. UG (haftungsbeschränkt), Rheinallee 2, 65396 Walluf (AG Wiesbaden , HRB 27258), vertr. d.: Magkriotis Katsoulidis, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
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Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
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um 35 % erhöht zuzüglich
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Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
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Auslagen zuzüglich
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Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
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Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Gesamtbetrag
Abzüglich gewährter Vorschuss in Höhe von 27007,86 EUR, mithin ein Restbetrag in Höhe von xxx EUR.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sören-Mac Mahr, Kanzlei Westhelle und Partner, Luisenplatz 1, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 2360 139-0, Fax: 0611 / 2360 139-9, E-Mail: s.mahr@westhelleundpartner.eu, Internet: www.westhelleundpartner.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.02.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 93.545,52 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von xxx EUR.
Aufgrund der Betriebsveräußerung ist ein außerhalb des Normverfahrens liegender Mehraufwand entstanden.Der beantragte Zuschlag in Höhe von 35% ist angemessen.
Die geltend gemachten Zustellkosten nach § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von 59,50 EUR nebst anteiliger Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 27.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 119/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J.I.M. UG (haftungsbeschränkt), Rheinallee 2, 65396 Walluf (AG Wiesbaden , HRB 27258), vertr. d.: Magkriotis Katsoulidis, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbade…
10 IN 119/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J.I.M. UG (haftungsbeschränkt), Rheinallee 2, 65396 Walluf (AG Wiesbaden , HRB 27258), vertr. d.: Magkriotis Katsoulidis, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sören-Mac Mahr, Kanzlei Westhelle und Partner, Luisenplatz 1, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 2360 139-0, Fax: 0611 / 2360 139-9, E-Mail: s.mahr@westhelleundpartner.eu, Internet: www.westhelleundpartner.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 61.857,37 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 243.051,90 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 27.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 119/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J.I.M. UG (haftungsbeschränkt), Rheinallee 2, 65396 Walluf (AG Wiesbaden , HRB 27258), vertr. d.: Magkriotis Katsoulidis, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin en…
10 IN 119/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J.I.M. UG (haftungsbeschränkt), Rheinallee 2, 65396 Walluf (AG Wiesbaden , HRB 27258), vertr. d.: Magkriotis Katsoulidis, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 10.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 27.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 119/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J.I.M. UG (haftungsbeschränkt), Rheinallee 2, 65396 Walluf (AG Wiesbaden , HRB 27258), vertr. d.: Magkriotis Katsoulidis, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfah…
10 IN 119/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J.I.M. UG (haftungsbeschränkt), Rheinallee 2, 65396 Walluf (AG Wiesbaden , HRB 27258), vertr. d.: Magkriotis Katsoulidis, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 26.03.2025
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