Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
JK & Hawerkamp GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Münsterstraße 9-11, 49525 Lengerich
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 9919
EUID
DER2706.HRB9919
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
74 IN 1005/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2025 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.03.2025
Berichtstermin
01.04.2025
Gläubigerversammlung
08.04.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
02.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb und Einzelhandel mit Elektroartikeln, insbesondere Elektrogeräten für den Gebrauch in Küchen wie Herde, Kühl- und Gefriergeräte (weiße Ware), Kaffeemaschinen, Radio-, Phono- oder Abspielgeräte sonstiger Datenformate, Hi-Fi- Anlagen, Fernsehgeräten, Multimedia-Geräten, Geräten der IT- und EDV-Technik sowie sämtliches Zubehör hierzu, Datenträgern, auch mit Inhalten und Titeln, denen ein Urheberrechtschutz zukommt. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der Service an den und die Reparatur der vertriebenen Geräte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JK & Hawerkamp GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jan Teerling für den Zeitraum vom 25.10.2024 bis zum 01.01.2025 festgesetzt. Nachträglich angemeldete Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der ursprüngliche Prüfungsstichtag war der 02.06.2026, dieser wurde jedoch durch Berichtigung vom 15.06.2026 auf den 02.07.2026 korrigiert. Bis zu diesem Termin muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen bei Gericht eingehen. Zudem wurde eine Gläubigerversammlung für den 08.04.2025 zur Beschlussfassung über die Genehmigung eines Kaufvertrags über einen Servicebetrieb angesetzt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JK & Hawerkamp GmbH ist am 01.01.2025 um 10:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit auf Antrag der Schuldnerin eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Teerling ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 11.03.2025. Der Stichtag für de…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JK & Hawerkamp GmbH ist am 01.01.2025 um 10:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit auf Antrag der Schuldnerin eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Teerling ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 11.03.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 01.04.2025. Eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Genehmigung eines Kaufvertrags über den verbleibenden Servicebetrieb ist am 08.04.2025 anberaumt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der ursprüngliche Prüfungsstichtag von Juni 2026 wurde durch Berichtigung auf den 02.07.2026 korrigiert. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters für die Zeit bis zur Eröffnung ist festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 1005/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9919 eingetragenen JK & Hawerkamp GmbH, Münsterstraße 9-11, 49525 Lengerich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Kröger, Kalmanstr. 34 , 49525 Le…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 1005/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9919 eingetragenen JK & Hawerkamp GmbH, Münsterstraße 9-11, 49525 Lengerich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Kröger, Kalmanstr. 34 , 49525 Lengerich
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
74 IN 1005/24
Amtsgericht Münster, 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 1005/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9919 eingetragenen JK & Hawerkamp GmbH, Münsterstraße 9-11, 49525 Lengerich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Kröger, Kalmanstr. 34 , 49525 Le…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 1005/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9919 eingetragenen JK & Hawerkamp GmbH, Münsterstraße 9-11, 49525 Lengerich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Kröger, Kalmanstr. 34 , 49525 Lengerich
Verfahrensbevollmächtigter:
Steuerberaterkanzlei KBF Steuerberatungsgesellschaft mbH, Kirchplatz 10, 49525 Lengerich
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jan Teerling, Klosterstraße 2, 49477 Ibbenbüren wie folgt festgesetzt:
Vergütung X €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen X €
Zwischensumme X €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von X € X €
Endbetrag X €
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 25.10.2024 bis zum 01.01.2025 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens X EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug X €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach X €. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von X € zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt X €. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 26.03.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B eingesehen werden.
74 IN 1005/24
Amtsgericht Münster, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 1005/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9919 eingetragenen JK & Hawerkamp GmbH, Münsterstraße 9-11, 49525 Lengerich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Kröger, Kalmanstr. 34 , 49525 Le…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 1005/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9919 eingetragenen JK & Hawerkamp GmbH, Münsterstraße 9-11, 49525 Lengerich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Kröger, Kalmanstr. 34 , 49525 Lengerich
Verfahrensbevollmächtigter: Steuerberaterkanzlei KBF Steuerberatungsgesellschaft mbH, Kirchplatz 10, 49525 Lengerich
wird der Beschluss vom 21.05.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, der 02.07.2026 ist, nicht der 02.06.2026. Bei dem Juni-Termin handelt es sich lediglich um einen Schreibfehler.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Münster, 15.06.2026 Amtsgericht
Tiffe Rechtspflegerin
74 IN 1005/24
Amtsgericht Münster, 16.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 1005/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9919 eingetragenen JK & Hawerkamp GmbH, Münsterstraße 9-11, 49525 Lengerich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Kröger, Kalmanstr. 34 , 49525 Le…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 1005/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9919 eingetragenen JK & Hawerkamp GmbH, Münsterstraße 9-11, 49525 Lengerich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Kröger, Kalmanstr. 34 , 49525 Lengerich
Verfahrensbevollmächtigter:
Steuerberaterkanzlei KBF Steuerberatungsgesellschaft mbH, Kirchplatz 10, 49525 Lengerich
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Genehmigung des Kaufvertrages vom 31.12.2024 mit Frau Anita Kröger, Lengerich, als besonders Interessierte, über den verbleibenden Servicebetrieb zu einem Betrag in Höhe von 67.500,00 EUR netto, bestimmt auf
Dienstag, 08.04.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
74 IN 1005/24
Amtsgericht Münster, 13.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 1005/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9919 eingetragenen JK & Hawerkamp GmbH, Münsterstraße 9-11, 49525 Lengerich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Kröger, Kalmanstr. 34 , 49525 Lengerich
wird wegen Zahlung…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 1005/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9919 eingetragenen JK & Hawerkamp GmbH, Münsterstraße 9-11, 49525 Lengerich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Kröger, Kalmanstr. 34 , 49525 Lengerich
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.01.2025, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jan Teerling, Klosterstraße 2, 49477 Ibbenbüren.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 01.04.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 18.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, , Zimmer Nr. niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
74 IN 1005/24
Amtsgericht Münster, 01.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 1005/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9919 eingetragenen JK & Hawerkamp GmbH, Münsterstraße 9-11, 49525 Lengerich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Kröger, Kalmanstr. 34 …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 1005/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9919 eingetragenen JK & Hawerkamp GmbH, Münsterstraße 9-11, 49525 Lengerich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Kröger, Kalmanstr. 34 , 49525 Lengerich
ist am 25.10.2024, um 14:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan Teerling, Klosterstraße 2, 49477 Ibbenbüren bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
74 IN 1005/24
Amtsgericht Münster, 25.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.