Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
JKL Kunststoff Lackierung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Bergener Ring 33, 01458 Ottendorf-Okrilla
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 17556
EUID
DEU1104.HRB17556
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
560 IN 265/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Andreas von Feilitzsch
Rolle
Geschäftsführer (Vertretungsberechtigter)
Termine & Fristen
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
19.09.2024 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Vorbehandlung und Lackierung von Teilen aller Art und Montagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JKL Kunststoff Lackierung GmbH ist eröffnet. Die Gläubigerversammlung hat am 19.09.2024 Beschlussfassungen über die Betriebsschließung, die laufende Betriebsfortführung sowie die spätere Einstellung des Geschäftsbetriebs getätigt. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wurde für den 19.09.2024 beim Amtsgericht Dresden anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 265/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JKL Kunststoff Lackierung GmbH, Bergener Ring 33, 01458 Ottendorf-Okrilla, Amtsgericht Dresden , HRB 17556
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas von Feilitzsch
- wurde Termin zur Beschlussfassung der…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 265/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JKL Kunststoff Lackierung GmbH, Bergener Ring 33, 01458 Ottendorf-Okrilla, Amtsgericht Dresden , HRB 17556
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas von Feilitzsch
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
a) die Gläubigerversammlung stimmt der beabsichtigten Betriebsschließung des laufen- den Geschäftsbetriebes der JKL Kunststofflackierung GmbH spätestens zum 31.03.2025 bzw. im Bedarfsfalle zum 31.12.2024 zu, b) hilfsweise wird dem Unterzeichner gestattet, die laufende Betriebsfortführung unverän- dert weiter zu führen sowie dadurch eintretende Verluste im Jahre 2025 aus der bislang erwirtschafteten freien Masse zu decken, c) weiter hilfsweise, dem Unterzeichner wird gestattet, den laufenden Geschäftsbetrieb der Schuldnerin zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2025 einzustellen.
beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Donnerstag, 19.09.2024, 11:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei demAmtsgericht DresdenOlbrichtplatz 101099 Dresdeneinzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
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