Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KKL-Auto-GmbH in Gornau/Erzgeb. ist beim Amtsgericht Chemnitz anhängig. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Peter Leihbecher vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 5365 eingetragen. Am 30.08.2024 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KKL-Auto-GmbH Gornau ist am 30.08.2024 um 09:00 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden. Der Geschäftsführer Peter Leihbecher hat dem Gericht zuvor die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Heiko Schaefer bestell…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KKL-Auto-GmbH Gornau ist am 30.08.2024 um 09:00 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden. Der Geschäftsführer Peter Leihbecher hat dem Gericht zuvor die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Heiko Schaefer bestellt worden, der mit der Durchführung von Zustellungen beauftragt ist. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.10.2024 zweifach beim Insolvenzverwalter anzumelden und unverzüglich bestehende Sicherungsrechte zu melden. Für die Gläubigerversammlung sowie den Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist der 26.11.2024 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal 3.011 in Chemnitz angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 1202/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KKL-Auto-GmbH Gornau, Waldkirchener Straße 2, 09405 Gornau/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 5365
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Leihbecher
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 30.08.…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 1202/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KKL-Auto-GmbH Gornau, Waldkirchener Straße 2, 09405 Gornau/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 5365
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Leihbecher
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 30.08.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 1202/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KKL-Auto-GmbH Gornau, Waldkirchener Straße 2, 09405 Gornau/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 5365
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Leihbecher
ergeht am 30.08.2024 nachfolgende Entscheidung:
1.…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 1202/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KKL-Auto-GmbH Gornau, Waldkirchener Straße 2, 09405 Gornau/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 5365
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Leihbecher
ergeht am 30.08.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Vertrieb und Reparatur von Automobilen aller Art) wird am 30.08.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Heiko Schaefer
Reichsstraße 46
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 26758721
Telefax: 0371 26758729
Email geschäftlich: chemnitz@bbl-law.de
Website: www.bbl-law.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 15.10.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 26.11.2024 09:00 Uhr Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
6. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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