Betrieb einer Legierungsschmelze mit Verhüttung von NE-Metallen, von Walz- und Presswerken sowie von ähnlichen Verarbeitungseinrichtungen zur Gewinnung und Verarbeitung von Metallen und Metalllegierungen; die Herstellung oder Verarbeitung von Halb- und Fertigfabrikaten, der Bau von Maschinen und Apparaten aus Metall und Kunststoff sowie der Erwerb, Handel und Vertrieb mit solchen Erzeugnissen und verwandter Art aus eigener und fremder Herstellung, ferner alle damit im Zusammenhang stehende Geschäftsbereiche.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JL Goslar GmbH ist im Antragsverfahren eingeleitet worden. Das Amtsgericht Goslar hat am 25.06.2026 gemäß § 270a Abs. 1 InsO Rechtsanwalt Torsten Gutmann zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Die Antragstellerin ist berechtigt, ihr Vermögen unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Der Beschluss vom 25.06.2026 wurde berichtigt; die ursprüngliche Anordnung zur Wirksamkeit von Verfügungen wurde präzisiert, sodass nun explizit Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Lohn- und Umsatzsteuern nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam sind. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JL Goslar GmbH ist am 25.06.2026 durch das Amtsgericht Goslar gemäß § 270a Abs. 1 InsO Rechtsanwalt Torsten Gutmann zum vorläufigen Sachwalter bestellt worden. Die Antragstellerin ist berechtigt, ihr Vermögen unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters weiter zu ver…
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JL Goslar GmbH ist am 25.06.2026 durch das Amtsgericht Goslar gemäß § 270a Abs. 1 InsO Rechtsanwalt Torsten Gutmann zum vorläufigen Sachwalter bestellt worden. Die Antragstellerin ist berechtigt, ihr Vermögen unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Der Beschluss vom 25.06.2026 wurde durch eine Berichtigung ergänzt, wonach Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Lohn- und Umsatzsteuern nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam sind. Zudem wurde die Anschrift des vorläufigen Sachwalters korrigiert. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JL Goslar GmbH ist am 01.09.2026 um 08:40 Uhr eröffnet worden. Zuvor waren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die Bestellung von Rechtsanwalt Torsten Gutmann zum vorläufigen Sachwalter und die Anordnung einer vorläufigen Eigenverwaltung. Im Rahmen der vorläufig…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JL Goslar GmbH ist am 01.09.2026 um 08:40 Uhr eröffnet worden. Zuvor waren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die Bestellung von Rechtsanwalt Torsten Gutmann zum vorläufigen Sachwalter und die Anordnung einer vorläufigen Eigenverwaltung. Im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung war die Antragstellerin berechtigt, ihr Vermögen unter Aufsicht des Sachwalters zu verwalten, jedoch waren Zahlungen für Sozialversicherungsbeiträge, Lohn- und Umsatzsteuern nur mit Zustimmung des Sachwalters wirksam. Zudem wurde die Schuldnerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt. Mit der Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens bleibt die Eigenverwaltung bestehen; die Schuldnerin verwaltet die Insolvenzmasse unter Aufsicht des Sachwalters Torsten Gutmann. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 23.09.2026 bei dem Sachwalter anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 40/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JL Goslar GmbH, Im Schleeke 108, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 203718), vertr. d.: Christopher Gremmel, 37574 Einbeck, (Geschäftsführer), ist am folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Recht…
33 IN 40/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JL Goslar GmbH, Im Schleeke 108, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 203718), vertr. d.: Christopher Gremmel, 37574 Einbeck, (Geschäftsführer), ist am folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Torsten Gutmann, Zum Blauen See 5, D 31275 Lehrte, Tel.: 05132/8268-38, Fax: 05132/8268-96.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 25.06.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http://www.amtsgericht-goslar.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz/
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 40/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JL Goslar GmbH, Im Schleeke 108, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 203718), vertr. d.: Christopher Gremmel, 37574 Einbeck, (Geschäftsführer), ist am 25.06.2026 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter best…
33 IN 40/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JL Goslar GmbH, Im Schleeke 108, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 203718), vertr. d.: Christopher Gremmel, 37574 Einbeck, (Geschäftsführer), ist am 25.06.2026 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Torsten Gutmann, Zum Blauen See 5, D 31275 Lehrte, Tel.: 05132/8268-38, Fax: 05132/8268-96.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 25.06.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 40/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JL Goslar GmbH, Im Schleeke 108, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 203718), vertr. d.: Christopher Gremmel, 37574 Einbeck, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 25.06.2026 berichtigt worden.
Statt "3. Gemäß § 270c Abs. 3 S. 2 InsO wird angeordnet,…
33 IN 40/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JL Goslar GmbH, Im Schleeke 108, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 203718), vertr. d.: Christopher Gremmel, 37574 Einbeck, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 25.06.2026 berichtigt worden.
Statt "3. Gemäß § 270c Abs. 3 S. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam sind" muss es richtig heißen:
"3. Gemäß § 270c Abs. 3 Satz 2 InsO sind die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Lohn- und Umsatzsteuern nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam"
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar oder dem Landgericht Braunschweig, - Beschwerdekammer für Insolvenzsachen -, Münzstraße 17, 38100 Braunschweig, Postanschrift: Postfach 32 31, 38022 Braunschweig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 25.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 40/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JL Goslar GmbH, Im Schleeke 108, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 203718), vertr. d.: Christopher Gremmel, 37574 Einbeck, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 25.06.2026 berichtigt worden.
Statt muss es richtig heißen:
"Torsten Gutmann, Hans-Böc…
33 IN 40/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JL Goslar GmbH, Im Schleeke 108, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 203718), vertr. d.: Christopher Gremmel, 37574 Einbeck, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 25.06.2026 berichtigt worden.
Statt muss es richtig heißen:
"Torsten Gutmann, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel. 0511/543815-0, Fax 0511/543815-96, hannover@pluta.net"
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar oder dem Landgericht Braunschweig, - Beschwerdekammer für Insolvenzsachen -, Münzstraße 17, 38100 Braunschweig, Postanschrift: Postfach 32 31, 38022 Braunschweig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 01.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 40/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JL Goslar GmbH, Im Schleeke 108, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 203718), vertr. d.: Christopher Gremmel, 37574 Einbeck, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 25.06.2026 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung…
33 IN 40/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JL Goslar GmbH, Im Schleeke 108, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 203718), vertr. d.: Christopher Gremmel, 37574 Einbeck, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 25.06.2026 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 25.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 40/26 : Über das Vermögen der JL Goslar GmbH, Im Schleeke 108, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 203718), vertr. d.: Christopher Gremmel, 37574 Einbeck, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2026 um 08:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Torsten Gutmann, Hans-Böckler-Allee 1, D …
33 IN 40/26 : Über das Vermögen der JL Goslar GmbH, Im Schleeke 108, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 203718), vertr. d.: Christopher Gremmel, 37574 Einbeck, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2026 um 08:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Torsten Gutmann, Hans-Böckler-Allee 1, D 30173 Hannover, Tel.: 0511-543815-0, Fax: 0511-543815-96.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.09.2026 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 01.09.2026
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