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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JL Goslar GmbH ist im Antragsverfahren eingeleitet worden. Das Amtsgericht Goslar hat am 25.06.2026 gemäß § 270a Abs. 1 InsO Rechtsanwalt Torsten Gutmann zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Die Antragstellerin ist berechtigt, ihr Vermögen unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Der Beschluss vom 25.06.2026 wurde berichtigt; die ursprüngliche Anordnung zur Wirksamkeit von Verfügungen wurde präzisiert, sodass nun explizit Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Lohn- und Umsatzsteuern nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam sind. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
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Originalbekanntmachung
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