Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
J.M.C. GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 15979
EUID
DEV1109.HRB15979
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
60 IN 21/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Fristende Stellungnahme Vergütung
29.03.2025
Prüfungstermin
31.03.2025
Aufhebung
08.04.2026 , 14:41 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der J.M.C. GmbH ist eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahren wurden verschiedene Beschlüsse des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, bekanntgegeben. Zunächst wurde die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag angeordnet, wobei Beteiligten bis zum 29.03.2025 Gelegenheit zur Stellungnahme hatten. Parallel dazu wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft; der Prüfungsstichtag war der 31.03.2025. Später wurde die Vergütung und die erstattungsfähigen Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Insolvenzmasse von 4.667,58 EUR zugrunde gelegt wurde. Das Verfahren ist heute, am 08.04.2026, um 14:41 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der J.M.C. GmbH ist beim Amtsgericht Saarbrücken anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, hat einen Vergütungsantrag gestellt, dessen Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet wurde; die Frist zur Stellungnahme endete am 29.03.2025. Das Gericht hat …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der J.M.C. GmbH ist beim Amtsgericht Saarbrücken anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, hat einen Vergütungsantrag gestellt, dessen Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet wurde; die Frist zur Stellungnahme endete am 29.03.2025. Das Gericht hat den Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 31.03.2025 festgesetzt und später die Vergütung sowie Auslagen des Verwalters festgesetzt. Zudem hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt, wobei Gläubigerforderungen in Höhe von 74.032,74 EUR mit einem Verteilungsbetrag von 4.252,63 EUR berücksichtigt wurden. Das Verfahren ist am 08.04.2026 nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 21/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 15979 eingetragenen J.M.C. GmbH, Am Staden 17, 66121 Saarbrücken,
gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Claudine Le Metayer,
Insolve…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 21/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 15979 eingetragenen J.M.C. GmbH, Am Staden 17, 66121 Saarbrücken,
gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Claudine Le Metayer,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken
wird heute, am 08.04.2026, um 14:41 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
60 IN 21/23
Amtsgericht Saarbrücken, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 21/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 15979 eingetragenen J.M.C. GmbH, Am Staden 17, 66121 Saarbrücken,
gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Claudine Le Metayer,
Die …
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 21/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 15979 eingetragenen J.M.C. GmbH, Am Staden 17, 66121 Saarbrücken,
gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Claudine Le Metayer,
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin/des Insolvenzverwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 29.03.2025 zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin/des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 22 eingesehen werden.
60 IN 21/23
Amtsgericht Saarbrücken, 17.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 21/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 15979 eingetragenen J.M.C. GmbH, Am Staden 17, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Claudine Le Metayer,
Die …
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 21/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 15979 eingetragenen J.M.C. GmbH, Am Staden 17, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Claudine Le Metayer,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 31.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 22 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
60 IN 21/23
Amtsgericht Saarbrücken, 17.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 21/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 15979 eingetragenen J.M.C. GmbH, Am Staden 17, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Claudine Le Metayer,
sind…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 21/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 15979 eingetragenen J.M.C. GmbH, Am Staden 17, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Claudine Le Metayer,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 4.667,58 EUR zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 19.02.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 22 eingesehen werden.
60 IN 21/23
Amtsgericht Saarbrücken, 07.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 21/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 15979 eingetragenen J.M.C. GmbH, Am Staden 17, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Claudine Le Metayer,
hat …
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 21/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 15979 eingetragenen J.M.C. GmbH, Am Staden 17, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Claudine Le Metayer,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 74.032,74 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 4.252,63 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 22 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
60 IN 21/23
Amtsgericht Saarbrücken, 25.04.2025
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