Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
JNA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Markt 7, 37073 Göttingen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 207674
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP2204.HRB207674
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 72/26 GOE
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung des Antrags
30.07.2026
Abweisung des Antrags
06.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gastronomiebetriebe, insbesondere Bars, Restaurants, Imbiss, Catering
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Subbranche
Bar & Gaststätte
Geschäftstätigkeit
Betrieb von Gastronomieeinrichtungen, insbesondere Bars, Restaurants, Imbissen und Catering
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JNA GmbH ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahrensstadium beendet. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JNA GmbH mit Sitz in Göttingen ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Der erste Beschluss zur Abweisung erging am 30.07.2026 gemäß § 26 Abs. 1 InsO. In einer späteren Bekanntmachung wird mitgeteilt, dass der Antrag auf Erö…
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JNA GmbH mit Sitz in Göttingen ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Der erste Beschluss zur Abweisung erging am 30.07.2026 gemäß § 26 Abs. 1 InsO. In einer späteren Bekanntmachung wird mitgeteilt, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 06.10.2026 ebenfalls mangels Masse abgewiesen worden ist, § 26 Abs. 1 InsO. Die Geschäftsführerin der Schuldnerin ist Negar Rezaie. Gegen die Entscheidungen steht die sofortige Beschwerde offen, die innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Göttingen einzulegen ist. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Es wurden keine weiteren Verfahrensschritte wie Eröffnung, Bestellung eines Verwalters oder Forderungsanmeldungen im Text genannt. Das Verfahren befindet sich somit im Stadium der Abweisung des Eröffnungsantrags.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 25/26 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JNA GmbH, Markt 7, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 207674), vertr. d.: 1. Negar Rezaie, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Bes…
74 IN 25/26 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JNA GmbH, Markt 7, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 207674), vertr. d.: 1. Negar Rezaie, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Göttingen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 30.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 72/26 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JNA GmbH, Markt 7, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 207674), vertr. d.: Negar Rezaie, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 06.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschl…
74 IN 72/26 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JNA GmbH, Markt 7, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 207674), vertr. d.: Negar Rezaie, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 06.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Göttingen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 06.10.2026
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