Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Joachim Arnold und Sohn Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Pirnaer Landstr. 293, 01259 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 27965
EUID
DEU1104.HRB27965
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
548 IN 83/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Beck
Termine & Fristen
Eröffnung
28.02.2022
Forderungsanmeldefrist
11.04.2022
Widerspruchsfrist Ende
06.03.2024
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung eigenen Vermögens und Beteiligung an anderen Unternehmen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Joachim Arnold und Sohn Verwaltungs GmbH ist am 28.02.2022 eröffnet worden. Die ursprüngliche Anmeldefrist endete am 11.04.2022. Da nach Ablauf dieser Frist noch Forderungen angemeldet wurden, die bislang nicht geprüft waren, hat das Amtsgericht Dresden gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter RA Thomas Beck sowie der Sonderinsolvenzverwalter RA Hagen Hirth sind bestellt. Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.03.2024 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen; eine Benachrichtigung erfolgt nicht. Gegen die Entscheidung steht die Erinnerung binnen zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 IN 83/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Joachim Arnold und Sohn Verwaltungs GmbH, Pirnaer Landstraße 293, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27965
vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Arnold
Für die Prüfung der nachträglich angemelde…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 IN 83/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Joachim Arnold und Sohn Verwaltungs GmbH, Pirnaer Landstraße 293, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27965
vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Arnold
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, der Sonderinsolvenzverwalter - Rechtsanwalt Hagen Hirth, Glacisstraße 9 a, 01099 Dresden -, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.03.2024 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Thomas Beck, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Gründe:
Das Insolvenzverfahren wurde am 28.02.2022 eröffnet. Ablauf der Anmeldefrist war der 11.04.2022.
Nach Ablauf der Anmeldefrist sind Forderungen angemeldet worden, die bislang noch nicht geprüft wurden, so dass gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren anzuordnen war.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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