Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Germania Factoring AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Sachsen
Adresse
Leonardo-da-Vinci-Str. 1 C, 01326 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 37298
Stammkapital
150.000,00 EUR
EUID
DEU1104.HRB37298
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
533/548 IN 1872/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
17.01.2024 , 13:25 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.02.2024
Frist für Anträge und Widersprüche
10.04.2024
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
05.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vermittlung von Finanzdienstleistungen (insbesondere Factoring und Leasing) und die Durchführung von Handelgeschäften, soweit diese keiner Genehmigungspflicht unterliegen, die Geschäftsführung für andere Unternehmen, der Ererb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an gewerblichen Unternehmen aller Art im In- und Ausland sowie die Verwaltung eigenen Vermögens durch Tätigen von Kapitalanlagen aller Art
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Vermögensholding
Nebenbranche
Finanzdienstleistungen
Geschäftstätigkeit
Verwaltung eigenen Vermögens, Beteiligungen und Durchführung von Finanzdienstleistungen wie Factoring und Leasing
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Germania Factoring AG ist am 17.01.2024 um 13:25 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Hiecke bestellt worden. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 28.02.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen, und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 10.04.2024 beim Amtsgericht Dresden schriftlich einzureichen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Germania Factoring AG ist am 17.01.2024 um 13:25 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Rechtsanwalt Andreas Hiecke ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind bis zum 28.02.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Germania Factoring AG ist am 17.01.2024 um 13:25 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Rechtsanwalt Andreas Hiecke ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind bis zum 28.02.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 10.04.2024 beim Amtsgericht Dresden schriftlich einzureichen. In einer späteren Bekanntmachung wird festgestellt, dass die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 05.08.2026 antragsgemäß festgesetzt wurde und die Kosten der vorläufigen Insolvenzverwaltung der Schuldnerin auferlegt wurden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/548 IN 1872/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Germania Factoring AG, Leonardo-da-Vinci-Straße 1 C, 01326 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37298
vertreten durch den Vorstand Klaus Sauer
- wurde am 17.01.2024 um 13:25 Uhr das Insolvenzverfahren e…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/548 IN 1872/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Germania Factoring AG, Leonardo-da-Vinci-Straße 1 C, 01326 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37298
vertreten durch den Vorstand Klaus Sauer
- wurde am 17.01.2024 um 13:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Andreas Hiecke, Chemnitzer Straße 73, 01187 Dresden, Email geschäftlich: a.hiecke@bop.legal Telefon geschäftlich: 0351 89676180 Telefax: 0351 89676189
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 28.02.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 10.04.2024 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 IN 1872/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Germania Factoring AG, Leonardo-da-Vinci-Straße 1 C, 01326 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37298
vertreten durch den Vorstand Klaus Sauer
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 05…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 IN 1872/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Germania Factoring AG, Leonardo-da-Vinci-Straße 1 C, 01326 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37298
vertreten durch den Vorstand Klaus Sauer
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 05.08.2026 antragsgemäß festgesetzt. Die Kosten der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden der Schuldnerin auferlegt.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der von ihm verwalteten Masse zu entnehmen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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