Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Joachim Gejza Bau-Service UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Pinneberg HRB 14024
EUID
DEX1321R.HRB14024
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
71 IN 132/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
20.03.2025
Frist zur Einwendung gegen Schlussverzeichnis
06.11.2025
Frist zur Stellungnahme Vergütung vorläufige Verwaltung
11.05.2026
Frist zur Stellungnahme Vergütung endgültige Verwaltung
01.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Joachim Gejza Bau-Service UG ist anhängig. Das Amtsgericht Pinneberg hat in mehreren Beschlüssen die Vergütung für die vorläufige und die ordentliche Insolvenzverwaltung festgesetzt. Den Gläubigern wurde Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen zu den Vergütungsanträgen einzureichen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Forderungen in Höhe von 100.570,23 EUR festgestellt, denen ein Massebestand von 22.176,58 EUR gegenübersteht. Das Schlussverzeichnis ist niedergelegt. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO wurde durch eine schriftliche Anhörung ersetzt, bei der Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände bis zum 06.11.2025 eingelegt werden konnten. Die Durchführung der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist zugestimmt worden. Vorrangig sind die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Joachim Gejza Bau-Service UG ist beim Amtsgericht Pinneberg anhängig. Im Januar 2025 wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 20.03.2025 festgelegt wurde. Im September 2025 erfolgte die Feststellung des Schlussverzeichnisses mit…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Joachim Gejza Bau-Service UG ist beim Amtsgericht Pinneberg anhängig. Im Januar 2025 wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 20.03.2025 festgelegt wurde. Im September 2025 erfolgte die Feststellung des Schlussverzeichnisses mit einer Gesamtforderungshöhe von 100.570,23 EUR und einem verfügbaren Massebestand von 22.176,58 EUR. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO wurde im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei Einwendungen bis zum 06.11.2025 möglich waren. Die Durchführung der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist zugestimmt. Parallel dazu wurden Anträge auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige und endgültige Insolvenzverwaltung gestellt, wobei Stellungnahmen bis Mai bzw. Juni 2026 eingereicht werden konnten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 132/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Joachim Gejza Bau-Service UG, Friedenstraße 5, 25335 Elmshorn, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Gejza
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 14024 PI
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. Es ist über den Antrag auf Festsetzung der Ve…
71 IN 132/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Joachim Gejza Bau-Service UG, Friedenstraße 5, 25335 Elmshorn, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Gejza
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 14024 PI
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. Es ist über den Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Insolvenzverwaltung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern und der Insolvenzverwalterin wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 11.05.2026 Stellungnahmen zu den Vergütungsanträgen vom 20.11.2024 und 13.04.2026 einzureichen. Diese liegen während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme der Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Amtsgericht Pinneberg, Aussenstelle Quickborn, Pascalkehre 1, 25451 Quickborn, 1. OG aus.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht über die Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Insolvenzverwaltung entscheiden.
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Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 17.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 132/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Joachim Gejza Bau-Service UG, Friedenstraße 5, 25335 Elmshorn, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Gejza
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 14024 PI
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. Es ist über den Antrag auf Festsetzung der Ve…
71 IN 132/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Joachim Gejza Bau-Service UG, Friedenstraße 5, 25335 Elmshorn, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Gejza
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 14024 PI
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. Es ist über den Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die Insolvenzverwaltung vom 13.04.2026 zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern und der Insolvenzschuldnerin wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 01.06.2026 Stellungnahmen zum Vergütungsantrag vom 13.04.2026 einzureichen. Dieser liegt während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme der Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Amtsgericht Pinneberg, Aussenstelle Quickborn, Pascalkehre 1, 25451 Quickborn, 1. OG aus.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht über die Vergütung für die Insolvenzverwaltung entscheiden.
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Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 132/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Joachim Gejza Bau-Service UG, Friedenstraße 5, 25335 Elmshorn, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Gejza
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 14024 PI
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 100.570,23 EUR…
71 IN 132/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Joachim Gejza Bau-Service UG, Friedenstraße 5, 25335 Elmshorn, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Gejza
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 14024 PI
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 100.570,23 EUR steht ein Betrag von 22.176,58 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 08.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 132/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Joachim Gejza Bau-Service UG, Friedenstraße 5, 25335 Elmshorn, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Gejza
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 14024 PI
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einsch…
71 IN 132/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Joachim Gejza Bau-Service UG, Friedenstraße 5, 25335 Elmshorn, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Gejza
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 14024 PI
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.11.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Pinneberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 100.570,23 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 22.176,58 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Pinneberg
Außenstelle
Osterbrooksweg 42 + 44
22869 Schenefeld
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 08.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 132/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Joachim Gejza Bau-Service UG, Friedenstraße 5, 25335 Elmshorn, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Gejza
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 14024 PI
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 10.03.2025 nachträglich angemeldeten g…
71 IN 132/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Joachim Gejza Bau-Service UG, Friedenstraße 5, 25335 Elmshorn, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Gejza
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 14024 PI
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 10.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7-10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 20.03.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 20.01.2025
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