Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Job Astronauten Personalberatung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Süderquerweg 474, 21037 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 181478
EUID
DEK1101.HRB181478
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 296/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.09.2024 , 11:04 Uhr
Festsetzung Vergütung/ Auslagen
06.02.2025
Prüfungstermin
12.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die gewerbsmäßige Überlassung und Vermittlung von Arbeitnehmern sowie die Beratung, das Coaching und die Weiterbildung in den Bereichen Recruiting, Human Resources, New Work und Mitarbeiterbindung- und entwicklung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Job Astronauten Personalberatung GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 181478, sind die Regelvergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Im Rahmen des Verfahrens ist die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Der Prüfungsstichtag ist der 12.06.2026.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Job Astronauten Personalberatung GmbH ist am 04.09.2024 durch das Amtsgericht Hamburg eröffnet worden. Mit Beschluss vom selben Tag sind vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Verfügu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Job Astronauten Personalberatung GmbH ist am 04.09.2024 durch das Amtsgericht Hamburg eröffnet worden. Mit Beschluss vom selben Tag sind vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen bedürfen fortan der Zustimmung des Verwalters, Zahlungen an die Schuldnerin sind untersagt und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden untersagt bzw. eingestellt. Am 06.02.2025 hat das Gericht die Regelvergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf sollen nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 12.06.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 296/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 181478 eingetragenen Job Astronauten Personalberatung GmbH, Süderquerweg 474, 21037 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Reichart
soll…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 296/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 181478 eingetragenen Job Astronauten Personalberatung GmbH, Süderquerweg 474, 21037 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Reichart
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67c IN 296/24
Amtsgericht Hamburg, 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 296/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 181478 eingetragenen Job Astronauten Personalberatung GmbH, Süderquerweg 474, 21037 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Reichart, Süd…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 296/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 181478 eingetragenen Job Astronauten Personalberatung GmbH, Süderquerweg 474, 21037 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Reichart, Süderquerweg 474, 21037 Hamburg
sind die Regelvergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 eingesehen werden.
67c IN 296/24
Amtsgericht Hamburg, 06.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 296/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 181478 eingetragenen Job Astronauten Personalberatung GmbH, Süderquerweg 474, 21037 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Rei…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 296/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 181478 eingetragenen Job Astronauten Personalberatung GmbH, Süderquerweg 474, 21037 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Reichard,
Geschäftszweig: gewerbsm. Überlassung u. Vermittlung von Arbeitnehmern sowie Beratung, Coaching und Weiterbildung i. d. Bereichen Recruiting, HR , New Work und Mitarbeiterindung- und entwicklung
ist am 04.09.2024, um 11:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 296/24
Amtsgericht Hamburg, 04.09.2024
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