Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 4122
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Insolvenzprofil
Jörg und Robert Müller, Hoch -, Tief und Stahlbetonbau GmbH & Co KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Mühlenweg 1, 51580 Reichshof-Heidberg
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRA 4122
EUID
DER3208.HRA4122
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
98 IN 181/16
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
24.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jörg und Robert Müller, Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau GmbH & Co KG ist nach Durchführung aufgehoben worden. Das Amtsgericht Bonn hat den Beschluss zur Aufhebung des Verfahrens erlassen. Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner sowie jedem, dessen Rechte durch die Aufhebung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Hinsichtlich der Anordnung einer Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu. Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 181/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 4122 eingetragenen Jörg und Robert Müller, Hoch -, Tief
und Stahlbetonbau GmbH & Co KG, Mühlenweg 1, 51580 Reichshof, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesell…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 181/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 4122 eingetragenen Jörg und Robert Müller, Hoch -, Tief
und Stahlbetonbau GmbH & Co KG, Mühlenweg 1, 51580 Reichshof, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 7547 eingetragene Jörg und Robert Müller, Hoch-, Tief- und
Stahlbetonbau GmbH, Mühlenweg 1, 51580 Reichshof, diese vertreten durch die Geschäftsführer Jörg Müller, Mühlenweg 1, 51580 Reichshof und Robert Müller, Mühlenweg 1, 51580 Reichshof
wird das Insolvenzverfahren nach Durchführung aufgehoben.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Bonn schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
98 IN 181/16
Amtsgericht Bonn, 24.06.2026
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