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Insolvenzprofil
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Der Betrieb einer Bauunternehmung. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich daran zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen sowie Zweigniederlassungen zu errichten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Johann Lorang, Bauunternehmung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist eröffnet. Das Amtsgericht Saarbrücken hat der vom Insolvenzverwalter vorgeschlagenen Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 610.087,88 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 125.000,00 EUR zur Verfügung, wobei noch restliche Masseverbindlichkeiten abgezogen werden müssen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 26, zur Einsicht niedergelegt.
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