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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Johannes Bongartz GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 2466, ist heute, am 10.09.2026, um 7:48 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mark Steh aus Duisburg. Gegen den Beschluss steht jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg einzulegen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abzugeben und soll begründet werden. Die Frist für die Einlegung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung.
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