Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 785
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Insolvenzprofil
Johannes Bührmann GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRB 785
EUID
DER2604.HRB785
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 74/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
19.06.2024
Bekanntmachung
26.06.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Johannes Bührmann GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 785, wird vom Amtsgericht Hagen (Aktenzeichen: 103 IN 74/23) behandelt. Die Schuldnerin wird gesetzlich durch die Geschäftsführerin Frau Ulrike Bührmann vertreten. Am 19.06.2024 ist bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Die Bekanntmachung des Gerichts datiert vom 26.06.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 74/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 785 eingetragenen Johannes Bührmann GmbH, Friedrichstr. 10-12, 58636 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ulrike Bührmann, Sundernallee 75b, 586…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 74/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 785 eingetragenen Johannes Bührmann GmbH, Friedrichstr. 10-12, 58636 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ulrike Bührmann, Sundernallee 75b, 58636 Iserlohn
ist am 19.06.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
103 IN 74/23
Amtsgericht Hagen, 26.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 74/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 785 eingetragenen Johannes Bührmann GmbH, Friedrichstr. 10-12, 58636 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ulrike Bührmann, Sundernallee 75b, 586…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 74/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 785 eingetragenen Johannes Bührmann GmbH, Friedrichstr. 10-12, 58636 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ulrike Bührmann, Sundernallee 75b, 58636 Iserlohn
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 20.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches mit Frau Ulrike Bührmann zur Erledigung sämtlicher etwaiger Ansprüche, gleich ob bekannt oder unbekannt, insbesondere aus Geschäftsführerhaftung, gegen Zahlung von 15.000,00 Euro.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 14.10.2024 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
103 IN 74/23
Amtsgericht Hagen, 18.10.2024
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