Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Josef Rupprecht GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRB 38558
EUID
DER2101.HRB38558
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 425/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. André Wehner
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.06.2026 , 14:15 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Josef Rupprecht GmbH ist am 08.06.2026 um 14:15 Uhr die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt. Der Rechtsanwalt Dr. André Wehner ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 425/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 38558 eingetragenen Josef Rupprecht GmbH, Bornholmstr. 16, 33729 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Justin White,
Geschäftszwei…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 425/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 38558 eingetragenen Josef Rupprecht GmbH, Bornholmstr. 16, 33729 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Justin White,
Geschäftszweig: Groß- und Einzelhandel mit Werkzeugen, Maschinen, Elektrogeräten, Eisenwaren, Befestigungstechnik, Betriebseinrichtungen, Industriebedarf und Gegenständen des Arbeitsschutzes sowie der Internethandel
ist am 08.06.2026, um 14:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 425/26
Amtsgericht Bielefeld, 08.06.2026
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