Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AVOS Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Almestraße 7, 33649 Bielefeld
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRB 42575
EUID
DER2101.HRB42575
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 730/25
Phase
Masseunzulänglichkeit
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Björn-Till Till
Adresse
Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach
Termine & Fristen
Eröffnung
10.11.2025 , 11:52 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.01.2026
Einsicht Unterlagen
20.01.2026
Prüfungstermin
03.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
ist das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Geschäftsführung, Marketing, Buchführung / Rechnungswesen, Finanzierungsberatung, Lohn- und Gehaltsabrechnung und Vertrieb.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVOS Management GmbH, mit Sitz in Bielefeld, ist am 10.11.2025 um 11:52 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsbeschluss basiert auf einem am 04.08.2025 eingegangenen Antrag einer Gläubigerin. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Björn-Till Till bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 13.0erm 2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 03.02.2026. Die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters liegen ab dem 20.01.2026 zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld aus. Am 09.06.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen von Masseunzulänglichkeit (§§ 208 bis 210 InsO) eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 730/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 42575 eingetragenen AVOS Management GmbH, Almestr. 7, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oktay Sahin
ist am 09.06.2026 bei Gericht …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 730/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 42575 eingetragenen AVOS Management GmbH, Almestr. 7, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oktay Sahin
ist am 09.06.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 730/25
Amtsgericht Bielefeld, 10.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 730/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 42575 eingetragenen AVOS Management GmbH, Almestr. 7, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oktay Sahin,
Geschäftszweig: ist das Halten und Verw. von Unternehme…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 730/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 42575 eingetragenen AVOS Management GmbH, Almestr. 7, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oktay Sahin,
Geschäftszweig: ist das Halten und Verw. von Unternehmensbet. sowie die Erbr. von Dienstleist. in den Bereichen Geschäftsf., Marketing, Buchführung/Rechnungsw., Finanzierungsber., Lohn- und Gehaltsab. und Vertrieb
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.11.2025, um 11:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Björn-Till Till, Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 03.02.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 20.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.124 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 730/25
Bielefeld, 10.11.2025
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